Wilhelm Naser

Date of Birth:
07.04.1892, Limbach (LK Günzburg)
Deceased:
19.02.1942, Hartheim/Linz

Residencies

ab 1933:

Augsburg, Eisenhammerstraße 7
Augsburg, Lange Gasse 17
Augsburg, Stephansgasse 8
Augsburg, Karmelitengasse 17
Augsburg, Inneres Pfaffengässchen 14 (Ab Januar 1938 bis 25. September 1939)

Last voluntary residence

Places of persecution

KZ Dachau
KZ Sachsenhausen
Schloss Hartheim/Linz

Memorial sign

Am 25. Oktober 2021 wurden vor dem Bodelschwingh-Haus ein Stolperstein für Wilhelm Naser verlegt.

Biography

Wilhelm Naser, geb. am 7. April 1892 in Limbach,
Friseur,
ermordet in Hartheim am 19. Februar 1942 im Rahmen der Aktion 14f13,
letzter freier Wohnsitz: Inneres Pfaffengässchen 14

Elternhaus und Ausbildung

Wilhelm Naser ist am 7. April 1892 in Limbach (LK Günzburg) geboren. Seine Eltern sind der Lehrer Johann Naser und Serafina, geb. Weinmiller.1 Wilhelm ist Friseur von Beruf.2

Häufiger Wohnortwechsel wegen Arbeitssuche

Als noch unverheirateter junger Mann ist Wilhelm in den Jahren von 1908 bis 1924 beruflich viel auf Reisen unterwegs. Er zieht 1908 nach Geisenfeld, 1909 nach St. Gallen, zurück ins Lechfeld, dann wieder nach St. Gallen, 1912 nach Altusried, nach Pasing, 1914 ist er in Schramberg tätig, 1915 verändert er sich nach Blaichach, 1917 nach Rain, 1918 ist er in München gemeldet. Ganz offensichtlich wird er nicht zum Kriegsdienst herangezogen.

Seit August 1918 wohnt er Auf dem Kreuz 29, meldet sich aber immer wieder auf Wanderschaft ab. Ab Mai 1921 hat er seinen permanenten Wohnsitz in Augsburg.

Heirat und Familiengründung

Seit dem 9. Mai 1921 ist Wilhelm mit der Augsburgerin Anna Zenkler verheiratet.3 Das Paar hat zwei Kinder, Selma und Wilhelm.4 Die junge Familie wohnt von 1924 bis 1932 im Kuhgässchen Nr. 5.5

Das Ehepaar wird im März 1932 wegen „Verschulden des Ehemanns“ geschieden.6

Einweisung in die Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren

Ursächlich hierfür dürfte wohl Wilhelms psychotische Erkrankung gewesen sein. Im November 1929 wird er erstmals in die Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren überwiesen, im Frühjahr 1932 kommt er ein zweites Mal wegen „Schizophrenie“ nach Kaufbeuren und wird von dort erst am 9. Februar 1934 wieder entlassen.7

Die Ehescheidung muss ein schwerer Schlag für den 40-jährigen Wilhelm gewesen sein.

Nach einem Suizidversuch noch im Frühjahr 1934 wird er ins Städtische Krankenhaus Augsburg eingewiesen.8 Es wird eine Pflegschaft angeordnet, die Anfang Januar 1935 wieder aufgehoben wird.9

Wilhelm wohnt nach seiner Scheidung in der Langen Gasse 17, dann in der Stephansgasse 8, ab 1935 in der Karmelitengasse 17.

Von Januar 1938 bis zum 25. September 1939 ist Wilhelm mit Unterbrechungen im evangelischen Vereinsheim, Inneres Pfaffengässchen 14, untergebracht. Offensichtlich kann er die Kosten für eine eigene Wohnung nicht mehr aufbringen.

Am 11. Mai 1940 wird er als Häftling Nr. 10516 im KZ Dachau mit der Haftkategorie AZR (= Arbeitszwang Reich) eingeliefert und umgehend ins KZ Sachsenhausen „verschubt“, wo er als Häftling Nr. 19791 geführt wird. Von dort kommt Wilhelm am 17. September 1940 zurück ins KZ Dachau.10

Schreibstubenkarte des KZ Dachau für Wilhelm Naser. (ITS Bad Arolsen)

Wir kennen die Vergehen nicht, deren er sich schuldig gemacht haben soll.11 Belastende Materialien jedenfalls sind nicht erhalten. Wir müssen wie im Fall Karl Held und Max Müller, die ebenfalls ihren letzten Wohnsitz im Inneren Pfaffengässchen 14 hatten, annehmen, dass Wilhelm Naser in der Kategorie „Asozial“ bzw. „Gemeinschaftsfremd“, also als „Volksschädling“ eingestuft und stigmatisiert worden ist.

„Asoziale“ im Nationalsozialismus

Von den Nationalsozialisten wird die bereits vor 1933 vorherrschende Ausgrenzung, Stigmatisierung und Sanktionierung der als „asozial“ klassifizierten Gruppen übernommen und forciert.

Ihr Vorgehen ist von zunehmender Unnachsichtigkeit, Radikalität und Unmenschlichkeit gegen diese Gruppen geprägt und von der nationalsozialistischen Vererbungslehre und Rassenhygiene scheinbar zusätzlich legitimiert.

„Asoziale“, in der Sprache der Nationalsozialisten auch als „Gemeinschaftsfremde“ bezeichnet, gelten als „minderwertig“, als „moralisch schwachsinnig“ mit „primitiver Geistesverfassung“ und sind demzufolge auch nicht Mitglieder der deutschen Volksgemeinschaft. „Asozialität“ betrachten die Nationalsozialisten als vererbbares Merkmal. Mit der Anwendung (erb-)biologischer Maßnahmen wie Zwangssterilisation und anderer Formen der „Verhütung erbkranken Nachwuchses“ bis hin zur physischen Vernichtung von Menschen, die als „minderwertig“ oder „erbkrank“ beurteilt werden, soll die sog. „Volksgemeinschaft“ vor Schädigungen bewahrt und in ihrer Substanz gefestigt und gestärkt werden.12

Breiter Interpretationsrahmen des Begriffs und Willkür

Allerdings bleibt von Anfang an ein breiter Interpretationsspielraum, wer genau als „asozial“ oder „gemeinschaftsfremd“ zu gelten hat. Nach den „Richtlinien“ zum „Grunderlass vorbeugende Verbrechensbekämpfung" vom 4. April 1938, die für die Verhängung von kriminalpolizeilicher Vorbeugungshaft ausschlaggebend ist, gilt als „asozial“, „wer durch gemeinschaftswidriges, wenn auch nicht verbrecherisches Verhalten zeigt, dass er sich nicht in die Gemeinschaft einfügen will. Demnach sind z.B. asozial: a) Personen, die durch geringfügige, aber sich immer wiederholende Gesetzesübertretungen sich der im nationalsozialistischen Staat selbstverständlichen Ordnung nicht fügen wollen. […] b) Personen, ohne Rücksicht auf etwaige Vorstrafen, die sich der Pflicht zur Arbeit entziehen und die Sorge für ihren Unterhalt der Allgemeinheit überlassen.“13

Willkürlicher Verhaftung und Ausgrenzung sind damit Tür und Tor geöffnet. Im Gegensatz zu anderen Opfergruppen sind die „Asozialen“ in der NS-Verfolgungspraxis keine per Erlass oder Verordnung klar definierte Gruppe. Vielmehr handelt es sich um „eine extrem abwertende Sammelbezeichnung für abweichendes Verhalten unterschiedlichster Form“. Die Beliebigkeit und Willkür bei der Erfassung der „Asozialen“ zeigt, dass letztendlich jeder dieser Kategorie zugerechnet werden kann, wenn die Machthaber dies wollen.14

Heterogene Gruppe der sog. „Asozialen“

Die mit der „Asozialenproblematik“ befassten Akteure des NS-Staats (Sozial- und Medizinalverwaltung, Wohlfahrtsverbände, Sicherheitsbehörden, Justiz) charakterisieren deshalb ganz unterschiedliche Personengruppen als „asozial“ oder „gemeinschaftsfremd“ und verfolgen jeweils eigene „Lösungsansätze“.15 Entsprechend heterogen ist die von den Nationalsozialisten als „asozial“ diffamierte und verfolgte Opfergruppe zusammengesetzt. Auch in der Hierarchie der Häftlinge nehmen die sog. „Asozialen“ den untersten Platz ein und werden auch von den Mithäftlingen isoliert und verachtet, gelten als unzuverlässig und unsolidarisch, was ihnen den ohnehin harten Lageralltag noch erschwert.16

Disziplinierungsmaßnahmen

Gegen diese heterogene Gruppe von Kleinkriminellen, Obdachlosen, Wanderarbeitern, Alkoholikern, Bettlern, Fürsorgeempfängern, „Zigeunern und zigeunerhaft Umherziehenden“, unter welcher ab 1937 auch Juden, Homosexuelle, Sinti, Roma oder politische Oppositionelle gerechnet bzw. subsumiert werden17 , gehen die Nationalsozialisten von Anfang an erbarmungslos vor.

Verschärfung des Strafrechts

Ab 24. November 1933 führen sie im „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher“ „Maßnahmen der Sicherung und Besserung“ ins deutsche Strafrecht ein.18 Die Novelle wird unter §42e in das RStGB eingefügt.19 Neben der dort verankerten „Sicherheitsverwahrung“ sind jetzt die Zwangsunterbringung in Heil-und Pflegeanstalten, Trinkerheilanstalten, Entziehungsanstalten und Arbeitshäusern, die Untersagung der Berufsausbildung, die Reichsverweisung und die „Entmannung“ „gefährlicher Sittlichkeitsverbrecher“ möglich.20 Fortan können die Gerichte Angeklagte, die sie nach § 351 RStGB wegen Bettelei, Landstreicherei, Verwahrlosung, „Arbeitsscheu“, Obdachlosigkeit oder Prostitution verurteilt haben, im Anschluss an die Strafhaft direkt in ein Arbeitshaus einweisen, um die Betroffenen „zur Arbeit anzuhalten und an ein gesetzmäßiges und geordnetes Leben zu gewöhnen."21

Aktion „Arbeitsscheu Reich“

Einen Höhepunkt in der Verfolgung von Wanderern, Obdachlosen und Bettlern bildet die so genannte Aktion „Arbeitsscheu Reich“ in der Zeit vom 13. bis 18. Juni 1938.22 Sie soll sowohl der Erschließung von Arbeitskraftreserven als auch der Einschüchterung und Disziplinierung gelten.

Zur Vorbereitung der Aktion arbeitet die Polizei mit den Arbeitsverwaltungen und den Wandererfürsorgeverbänden zusammen. Sie kann dabei auf die sog. Fahndungskartei für Asoziale zurückgreifen, die seit 1934 im „Wanderer“ veröffentlicht wird.23 Bei der Aktion werden ca. 11.000 Wanderer, Bettler und Obdachlose verhaftet und in die Konzentrationslager Dachau, Buchenwald und Sachsenhausen eingeliefert. Dort werden sie der Häftlingsgruppe der „Asozialen“ zugeordnet, die mit einem schwarzen Winkel gekennzeichnet sind.24

Ermordung in Schloss Hartheim/Linz

Nach Einstellung der Krankenmorde der Aktion T4 im August 194125 werden im Rahmen der Aktion 14f1326 nicht mehr arbeitsfähige Häftlinge zu ihrer Ermordung nach Hartheim bei Linz gebracht und meist am gleichen Tag durch Gas ermordet.27

Transporte der Aktion 14f1328 nach Hartheim

Vom 3. bis 7. September 1941 begutachteten Prof. Hermann Nitsche, Prof. Werner Heyde, Dr. Theodor Steinmeyer, Dr. Rudolf Lonauer und andere rund 2.000 Häftlinge im KZ Dachau. Für kranke und invalide Häftlinge gab es in Dachau ein eigenes Invalidenlager.29

Im Verlauf der „Sonderbehandlung 14f13“ wurden Häftlinge auch unabhängig von der T4 Gutachtergruppe selektiert.

Kranke und arbeitsunfähige Gefangene wurden direkt aus den Revieren und Blocks zusammengeholt und in ein Ärztezimmer geführt. Die Häftlinge wurden aber nicht untersucht, sondern die Selektion wurde rein nach ihrem Aussehen vorgenommen.

Erste Welle der Invalidentransporte nach Hartheim

"Invalidentransport", 19.2.1942. (ITS Bad Arolsen)

Im Januar 1942 erfolgte dann der erste Invalidentransport nach Hartheim. Wilhelm Naser wird am 19. Februar 1942 mit der „ersten Welle“ bei einem der 15 Transporte nach Hartheim verbracht.

Die Häftlinge mussten sich im Häftlingsbad ausziehen, ihre Krücken, Prothesen, Brillen und Kleider ablegen und wurden mit alter Kleidung ausgestattet. Anschließend wurden diese Häftlinge auf LKWs verladen und nach Hartheim abtransportiert.30

Die „Transportwellen“ nach Hartheim

Die erste der 5 Wellen (15.1.–3.3.42) umfasste 15 Transporte mit 1.452 Häftlingen, die zweite (4.5.–11.6.42) sechs Transporte mit 561 Häftlingen, die dritte (10.–12.8.42) zwei Transporte mit 181 Häftlingen, die vierte (7.10.–14.10.42) drei Transporte mit 330 Häftlingen, die fünfte (27.11.–8.12.42) sechs Transporte mit 69 Häftlingen.31

Wilhelm Naser kommt mit 59 weiteren Gefangenen der Buchstaben N, M und O (!) ins Schloss Hartheim bei Linz, wo er noch am gleichen Tag ermordet wird. Vermeintlich nicht arbeitsfähige Häftlinge bzw. Häftlinge mit psychotischer Erkrankung wurden dieser sog. „Sonderbehandlung“ unterzogen. Selbst nach NS-Recht war der Tatbestand des vorsätzlichen Mordes gegeben.

Mitteilung an die Angehörigen

Am 21.3.42 teilt das Standesamt Dachau mit, dass Wilhelm Naser am 26. März 1942 verstorben sei. Als Todesursache wird „Versagen von Herz- und Kreislauf, bei Darmkatarrh“ angegeben.

Sowohl die Todesursache als auch der Todeszeitpunkt wurden vom Standesamt Dachau gefälscht, um die wahren Umstände zu verschleiern. Wilhelm Naser war bereits am 19. Februar 1942 in Dachau ermordet worden.

Bestattung auf dem Westfriedhof in Augsburg

Todesanzeige. (ITS Bad Arolsen)

Die sterblichen Überreste von Wilhelm Naser sind auf dem KZ-Ehrenhain des Augsburger Westfriedhofs auf Feld 221 bestattet.32

Wir möchten an diesen Mann mit einer Biografie und einem Stolperstein erinnern.

© Dr. Bernhard Lehmann, Gegen Vergessen – Für Demokratie, RAG Augsburg-Schwaben, 86368 Gersthofen, Haydnstr. 53, Tel. 0821/497856

Footnotes
  1. Schreibung auf der Todesanzeige des KZ Dachau „Weinmüller“.
  2. StadtAA, MK II, Naser Wilhelm.
  3. StadtAA, MK II, Naser Wilhelm. Anna Naser geb. Zenkler ist am 3.11.1899 in Augsburg geboren. Ihre Eltern sind Nikolaus und Anna Zenkler, geb. Katzenschwanz.
  4. Für die Kinder Selma geb. 10.4.23 und Wilhelm, geb. 2.10.24 liegen eigene Meldekarten im Stadtarchiv Augsburg vor.
  5. StadtAA, MK II, Naser Wilhelm.
  6. Ebenda.
  7. StadtAA, Gesundheitsamt Augsburg-Stadt, 1892/2046 Wilhelm Naser.
  8. Ebenda.
  9. StadtAA, MK II Naser Wilhelm; StadtAA, Gesundheitsamt Augsburg-Stadt, 1892/2046 Wilhelm Naser.
  10. ITS Bad Arolsen, 10714537 Wilhelm Naser, Mappe Asoziale Aktennr. 141.
  11. ITS Bad Arolsen, Dokumente zur Zwangseinweisung, Akten der Stanw. LG München I, DaA 18891.
  12. Nach: Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, „Asoziale“ im Nationalsozialismus, Berlin 2016, S. 1-16.
  13. Reichskriminalpolizeiamt: Richtlinien zum Grundlegenden Erlass über die vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei des Reichsinnenministeriums vom 4. April 1938, in: Wolfgang Ayaß (Bearb.), Gemeinschaftsfremde. Quellen zur Verfolgung von „Asozialen“ 1933 - 1945, Koblenz 1998, S. 125.
  14. Dirk Stegemann, „Arbeitsscheu“ und „asozial“, in: Gen-ethischer Informationsdienst (GID) 220 (Oktober 2013), S. 16-18, http://www.gen-ethischesnetzwerk.de/GID/220/stegemann/arbeitsscheu%E2%80%9C-und-asozial%E2%80%9C.
  15. Wolfgang Ayaß, Schwarze und grüne Winkel. Die nationalsozialistische Verfolgung von »Asozialen« und »Kriminellen« — ein Überblick über die Forschungsgeschichte, in: KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Hg.), Ausgegrenzt. „Asoziale“ und „Kriminelle“ im nationalsozialistischen Lagersystem, Bremen 2009, S. 16-30.
  16. Wolfgang Ayaß, in: KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Hg.), 2009, S. 17.
  17. Wolfgang Ayaß, in: KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Hg.), 2009, S. 22.
  18. Im Überblick siehe Lothar Gruchmann, Justiz im Dritten Reich 1933-1940. Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner, München 1988, S. 838-844; Christian Müller, Das Gewohnheitsverbrechergesetz vom 24. November 1933, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, Jg. 47, 1999, S. 965-979.
  19. Gewohnheitsverbrechergesetz, RGBl 1933/I, S.996.
  20. §42e Gewohnheitsverbrechergesetz, RGBl 1933/I, ebenda.
  21. §42e Gewohnheitsverbrechergesetz, RGBl 1933/I, S. 996f.
  22. https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/ausgrenzung-und-verfolgung/aktion-arbeitsscheu-reich-1938.html.
  23. Vgl. Wolfgang Ayaß, Die Verfolgung der Nichtseßhaften im Dritten Reich, in: Zentralvorstand Deutscher Arbeiterkolonien (Hg.), Ein Jahrhundert Arbeiterkolonien. „Arbeit statt Almosen“ – Hilfe für Obdachlose Wanderarme 1884-1984, Freiburg 1984, S.92.
  24. https://www.diakonie.de/wohnungslosenhilfe/, vgl. zu diesem Komplex Julia Hörath, „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ in den Konzentrationslagern 1933-1938, Göttingen 2017, bes. S. 201-282.
  25. Wolfgang Neugebauer, Die „Aktion T4“, in: Brigitte Kepplinger, Gerhart Marckhgott, Hartmut Reese (Hg.), Tötungsanstalt Hartheim, 2. Auflage, Linz 2008, S. 17-34.
  26. Astrid Ley, Vom Krankenmord zum Genozid. Die „Aktion 14f13“ in den Konzentrationslagern, in: Dachauer Hefte 25 (2009), S. 36–49; ebenso: Florian Schwanninger, „Wenn du nicht arbeiten kannst, schicken wir dich zum Vergasen.“ Die „Sonderbehandlung 14f13“ im Schloss Hartheim 1941–1944, in: Brigitte Kepplinger, Gerhart Marckhgott, Hartmut Reese (Hg.), Tötungsanstalt Hartheim, 2. Auflage, Linz 2008, S. 155-208.
  27. Astrid Ley, Vom Krankenmord zum Genozid. Die „Aktion 14f13“ in den Konzentrationslagern, in: Dachauer Hefte 25 (2009), S. 36–49.
  28. Siehe Anmerkung 25.
  29. Ebenda, S. 190.
  30. Ebenda, S. 191.
  31. Vgl. Anmerkung 26.
  32. ITS Bad Arolsen, 10714537 Wilhelm Naser, Listenmaterial KZ Dachau.
Sources and literature
Unpublished sources:

ITS Bad Arolsen
– 10714537 Wilhelm Naser, Mappe Asoziale Aktennr. 141

Stadtarchiv Augsburg (StadtAA)
Meldekartei II (MK II):
– Wilhelm Naser

Gesundheitsamt Augsburg-Stadt:
– 1892/2046 Wilhelm Naser

Published sources:

Initiativkreis Stolpersteine für Augsburg und Umgebung
(https://stolpersteine-augsburg.de/)
– Foto: Stolperstein

Literature:

Wolfgang Ayaß, Die Verfolgung der Nichtseßhaften im Dritten Reich, in: Zentralvorstand Deutscher Arbeiterkolonien (Hg.), Ein Jahrhundert Arbeiterkolonien. „Arbeit statt Almosen“ – Hilfe für Obdachlose Wanderarme 1884-1984, Freiburg 1984.

Wolfgang Ayaß, Schwarze und grüne Winkel. Die nationalsozialistische Verfolgung von »Asozialen« und »Kriminellen« - ein Überblick über die Forschungsgeschichte, in: KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Hg.), Ausgegrenzt. „Asoziale“ und „Kriminelle“ im nationalsozialistischen Lagersystem, Bremen 2009, S. 16-30.

Lothar Gruchmann, Justiz im Dritten Reich 1933-1940. Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner, München 1988.

Julia Hörath, „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ in den Konzentrationslagern 1933-1938, Göttingen 2017.

Christian Müller, Das Gewohnheitsverbrechergesetz vom 24. November 1933, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, Jg. 47, 1999, S. 965-979.

Astrid Ley, Vom Krankenmord zum Genozid. Die „Aktion 14f13“ in den Konzentrationslagern, in: Dachauer Hefte 25 (2009), S. 36–49.

Wolfgang Neugebauer, Die „Aktion T4“, in: Brigitte Kepplinger, Gerhart Marckhgott, Hartmut Reese (Hg.), Tötungsanstalt Hartheim, 2. Auflage, Linz 2008, S. 17-34.

Florian Schwanninger, „Wenn du nicht arbeiten kannst, schicken wir dich zum Vergasen.“ Die „Sonderbehandlung 14f13“ im Schloss Hartheim 1941–1944, in: Brigitte Kepplinger, Gerhart Marckhgott, Hartmut Reese (Hg.), Tötungsanstalt Hartheim, 2. Auflage, Linz 2008, S. 155-208.

Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, „Asoziale im Nationalsozialismus“, Berlin 2016: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/089/1908955.pdf.