Josef Eisenmann

Geboren:
24.06.1906, Augsburg
Gestorben:
13.10.1937, Dachau

Wohnorte

Wohnorte in Augsburg:

Augsburg, Hunoldsgraben 25

Letzter freiwilliger Wohnort

Orte der Verfolgung

KZ Dachau

Biografie

Josef Eisenmann, geb. 24.6.1906 in Augsburg,
Hilfsarbeiter, röm. kath.,
ermordet im KZ Dachau am 13.10.1937,
Häftlingskategorie PSV und ASO,
Hunoldsgraben 25

Josef Eisenmann ist am 24. Juni 1906 in Augsburg geboren. Seine Eltern sind Eugen und Ottilie Eisenmann, geb. Lämmermayer.1 Über seine Jugend und Ausbildung wissen wir nichts.

Josef arbeitet meist als Hilfsarbeiter und Hausbursche. Wegen seiner mangelnden Ausbildung geht er seit seinem 18. Lebensjahr auf Wanderschaft, um sich Arbeit zu suchen, insbesondere nach der Währungsreform 1924 und in Zeiten der Weltwirtschaftskrise ab Oktober 1929.

1924 ist er in Fechenheim, dann 1925 in Darmstadt auf Arbeit. Von März 1926 bis Oktober 1928 und vom September 1929 bis Februar 1933 begibt er sich auf Wanderschaft. Wann immer er nach Augsburg zurückkehrt, wohnt er bei seinen Eltern am Hunoldsgraben 25.

Gnadenloses Vorgehen gegen „Gemeinschaftsfremde“

Gegen Wanderarbeiter, aber ebenso gegen Kleinkriminelle, Obdachlose, Alkoholiker, Bettler und Fürsorgeempfänger gehen die Nationalsozialisten von Anfang an erbarmungslos vor. Sie gelten als sog. „Asoziale“ (abgekürzt „ASO“) und „Gewohnheitsverbrecher“, gegen welche sie ab 24. November 1933 „Maßnahmen der Sicherung und Besserung“ ins deutsche Strafrecht einführen.2 Die Novelle wird unter § 42e in das RStGB eingefügt.3 Neben der dort verankerten „Sicherungsverwahrung“ sind fortan die Zwangsunterbringung in Heil- und Pflegeanstalten, Trinkerheilanstalten, Entziehungsanstalten und Arbeitshäusern, die Untersagung der Berufsausbildung, die Reichsverweisung und die „Entmannung“ „gefährlicher Sittlichkeitsverbrecher“ möglich.4

Nun können die Gerichte Angeklagte, die sie nach § 351 RStGB wegen Bettelei, Landstreicherei, Verwahrlosung, „Arbeitsscheu“, Obdachlosigkeit oder Prostitution verurteilt haben, im Anschluss an die Strafhaft direkt in ein Arbeitshaus einweisen, um die Betroffenen „zur Arbeit anzuhalten und an ein gesetzmäßiges und geordnetes Leben zu gewöhnen.“5 Indem das „Gewohnheitsverbrechergesetz“ die Sicherungsverwahrung in letzter Instanz der Abwägung der „Gefährlichkeit“ nach „Gesamtwürdigung“ der Taten den Richtern anheimstellt, obliegt sie de facto deren subjektiven Ermessen.

Josef im Visier der Polizei und der Nazis

Josef hat ein Vorstrafenregister und kommt vom Februar 1935 bis Juni 1936 in Heidelberg ins Gefängnis, Ende September 1935 muss er für 4 ½ Monate im Strafgefängnis Landsberg am Lech einsitzen, Ende April 1936 bis Ende Februar 37 befindet er sich in der Anstalt Bernau.6 Wir kennen seine Vergehen nicht, aber die Dauer seiner Gefängnisaufenthalte lässt darauf schließen, dass es sich um Trivialdelikte handelt. Häufig genügte Bettelei und Landstreicherei, um vorbestraft zu werden.

Einlieferung ins KZ zur „Sicherungsverwahrung“

Von Augsburg aus wird Josef am 13 März 1937 ins KZ Dachau eingeliefert. Josef hat die Häftlingsnummer 11895 und ist im Block 8 Stube 2 untergebracht. Der Grund seiner Inhaftierung ist die Polizeiliche Sicherungsverwahrung (PSV) und ASO.7

Josef Eisenmann bleibt gerade 7 Monate im KZ. Er verstirbt dort am 13. Oktober 1937. Dass er an diesem Tag verstorben ist, erfahren wir aus dem Verzeichnis der verstorbenen KZ-Häftlinge aus dem Standesamt der Gemeinde Prittlbach bei Dachau.8

Verstorbene deutsche KZ-Häftlinge aus den Standesamtbüchern der Gemeinde Prittlbach. (ITS Bad Arolsen)

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird Josef Eisenmann wie die anderen auf der Liste aufgeführten jungen Männer, meist im Alter zwischen 30 und 40 Jahren, auf grausame Weise gefoltert9 und dann ermordet.10 Zum Zeitpunkt seines Todes war Josef Eisenmann 31 Jahre und 4 Monate alt.

Sterbeurkunde der Gemeinde Prittlbach. (ITS Bad Arolsen)

Heterogenität der Gruppe der Gruppe der sog. „Asozialen“ im KZ

Unterschiedliche Verhaltensdispositionen, regionale und soziale Herkunft, Charakter, Mentalität, Weltanschauung etc. verstärkte die bereits vor der Verhaftung bestehende Isolation der Betroffenen. Die Herausbildung einer gemeinsamen Gruppen-Identität und ein gemeinschaftliches Handeln der Gruppenmitglieder waren unter diesen Umständen kaum möglich. Deshalb waren die „Asozialen“ ungleich weniger als andere Häftlingsgruppen in der Lage, in ihrer Gruppe gemeinsame Strategien für den Überlebenskampf in den Lagern zu entwickeln.11

Auf der untersten Stufe der Häftlingshierarchie

Zusätzlich erschwert wurde das Lagerleben für die „Asozialen“ noch dadurch, dass sie in der Hierarchie der Häftlinge den untersten Platz einnahmen. Sowohl Lagerpersonal wie auch Mitgefangene begegneten ihnen mit der gleichen Voreingenommenheit und Ablehnung, die ihnen auch in der Gesamtgesellschaft entgegengebracht wurde: „‚Asoziale‘ galten als unzuverlässig und unsolidarisch, die vielfach von Hass, Eifersucht und Missgunst geprägt waren und durch gegenseitige Verleumdungen und Beschimpfungen den ohnehin harten Lageralltag noch erschwerten.12

Polizeiliche Sicherungsverwahrung als spezifisch nationalsozialistisches Unrecht

Die Vorbeugehaft hat als spezifisch nationalsozialistisches Unrecht zu gelten, denn weder war der Freiheitsentzug richterlich angeordnet, noch zeitlich befristet noch durch Rechtsmittel anfechtbar noch an das Begehen einer konkreten Straftat gebunden, also an Kriterien, die heute für einen Rechtsstaat verbindlich sind. 13

Bei den sog. „Asozialen“ genügte „gemeinschaftsschädigendes“ Verhalten für eine Sicherungsverwahrung aus. Für eine Klassifizierung als „Berufsverbrecher“ wiederum waren allein die Vorstrafen ausschlaggebend. Zum Zeitpunkt der Verhängung der „Vorbeugungshaft“ hatten diese vermeintlichen „Berufsverbrecher“ ihre Strafen bereits verbüßt. Gemessen an rechtsstaatlichen Maßstäben waren sie rehabilitiert. Dennoch kamen sie ins Konzentrationslager.

Hohe Sterblichkeitsrate im KZ

Jens-Christian Wagner beziffert die Sterberate der „Sicherungsverwahrten“ im Konzentrationslager Mittelbau-Dora auf 70 Prozent.14 Im Konzentrationslager Bergen-Belsen starben einer Berechnung von Thomas Rahe und Katja Seybold zu Folge die Hälfte aller „Berufsverbrecher“ und „Sicherungsverwahrten“.15

Die KZ-Haft von „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“ war ohne Ansehen der Person und ihrer zuvor begangenen Straftaten nationalsozialistisches Unrecht. Ein Unrecht, das erst der Regierungsantritt Hitlers, die Suspendierung der Grund- und Freiheitsrechte durch die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ (28. Februar 1933) und die Errichtung der Konzentrationslager historisch möglich machten.

Willkür und Terror in den Konzentrationslagern

Die Konzentrationslager waren jedweder Kontrolle durch die Judikative entzogen. Es herrschten Terror und Willkür. Gesundheit, Leben und Überleben der Häftlinge lagen in der alleinigen Verfügungsgewalt der SS. Jedem, der ins Konzentrationslager kam, ist allein durch die Tatsache seiner dortigen Inhaftierung Unrecht geschehen.

Späte Anerkennung der sog. „Asozialen“ und „Gemeinschaftsfremden“ als Opfergruppe

Erst am 13. Februar 2020 wurden die berechtigten Ansprüche der sog. „Asozialen“ vom Deutschen Bundestag allgemein anerkannt.16 Jetzt endlich können und werden die bisher ignorierten Opfergruppen einen Platz in der Erinnerungskultur erhalten.

Durch das 75jährige Zuwarten ist allerdings die Situation eingetreten, dass kaum noch eine Person lebt, die als Opfer in den Genuss einer materiellen Entschädigung kommen kann. Die Anerkennung durch den Bundestag ist auch bedeutsam für die Angehörigen und Nachkommen dieser NS-Opfer. Ein offeneres Umgehen mit der Familiengeschichte wird möglich, auch ein Zugänglichmachen der privaten Dokumente für die Forschung. Ein beschämendes und beschämtes Schweigen kann jetzt ein Ende haben.17

Seit 1988 wurden gerade einmal 330 Entschädigungsanträge von Angehörigen dieser Opfergruppe eingereicht. Die Scham und Stigmatisierung dieser Opfergruppe war auch in der Nachkriegszeit geschichtswirksam. In Zukunft soll Aufklärung und Forschung zum Thema der sog. „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“ intensiviert werden. Wanderausstellungen in den Gedenkstätten sind der Anfang. Dass der Deutsche Bundestag die sog. „Gemeinschaftsfremden“ endlich als Opfergruppe anerkannt hat, ist der erste Schritt der Anerkennung für enormes Leid.

Rehabilitierung der „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“ als NS-Opfer

Die Anerkennung der „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“ als NS-Opfer, ihre volle Rehabilitierung, ist ein emphatisches Bekenntnis zu den Prinzipien des Rechtsstaates. Als solches kann und sollte sie auch öffentlich und in der Bildungsarbeit vermittelt werden.

"Niemand saß zurecht im KZ", sagt die Sozialdemokratin Marianne Schieder MdB mit großem Nachdruck.

„Verbrechen, auch begangen an Verbrechern, sind Verbrechen!“18

© Biografie verfasst von Dr. Bernhard Lehmann StD Gegen Vergessen – Für Demokratie RAG Augsburg-Schwaben

Haftaufenthalte:

6.2.35 Strafhaft Heidelberg bis 17.6.35

24.9.35 Strafhaft Landsberg/Lech bis 10.2.36

29.4.36 bis 28.2.37 Anstalt Bernau

13.3.37 bis 13.10.37 KZ Dachau, verstorben in Dachau

Vorstrafenakt 6.2.33 und 5.3.37

Wohnorte:

A 522 = Hunoldsgraben 25 bei Eltern
18.7.24 nach Fechenheim
17.11.24 A 522 bei Eltern, nach Darmstadt
30.3.26 auf Wanderschaft, A 522 5.11.26
20.9.28 Wanderschaft
14.10.28 A 522
5.7.29 auf Wanderschaft
20.1.30 A 522 bei Eltern, von Neustadt im Schwarzwald
2.9.32 auf Wanderschaft
2.2.33 A 522/II Eltern, von Wanderschaft zurück
13.11.33 abgem. nach Almering
3.1.34 bis 6.2.35 A 522 bei Eltern, dann abgemeldet in Strafhaft (Heidelberg)?
17.6.35 A 522, ab 3.6.35 von Strafhaft
6.8.35 abgem. nach Herzogsmühle bei Schongau
2.3. Bis 24.9.35 A 522
24.9.35 Strafanstalt Landsberg
10.2.36 abgem. nach Garmisch
7.3.36 Aubing, Kiesgrube
Von Verh. 6.7.37
2.3.37 A 522, von Anstalt Bernau, in Anstalt vom 29.4.36 bis 28.2.37 F.d.A.
Achtung jede Wohnungsveränderung sofort I/1, Gr. 5 melden
Neu: Hunoldsgraben 25/2

Fußnoten
  1. StadtAA, MB Josef Eisenmann.
  2. Im Überblick siehe Lothar Gruchmann, Justiz im Dritten Reich 1933-1940. Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner, München 1988, S. 838-844; Christian Müller, Das Gewohnheitsverbrechergesetz vom 24. November 1933, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, Jg. 47; 1999, S. 965-979.
  3. Gewohnheitsverbrechergesetz, RGBl 1933/I, S. 996.
  4. Gewohnheitsverbrechergesetz, RGBl 1933/I, §42e, ebenda.
  5. Ebenda.
  6. StadtAA, MB Josef Eisenmann.
  7. ITS Bad Arolsen, 10637421 Josef Eisenmann, ebenso Archiv der KZ Gedenkstätte Dachau, DaA 32872 Josef Eisenmann.
  8. ITS Bad Arolsen, 10637421 Josef Eisenmann. Verzeichnis über verstorbene KZ-Häftlinge aus den Standesamtsbüchern der Gemeinde Prittlbach vom 11.10.36-30.6.1938.
  9. Vgl. hierzu die Tagebücher von Edgar Kupfer-Koberwitz, Dachauer Tagebücher. Die Aufzeichnungen des Häftlings 24814, München 1997, mit zahlreichen Details zu den Grausamkeiten im Lager Dachau.
  10. Ebenda. Aus den Akten geht hervor, dass Josef Eisenmann am 24.7. und 1.8.37 auf der Krankenstation gewesen ist.
  11. Vgl. Christa Schikorra, Schwarze Winkel im KZ. Die Haftgruppe der „Asozialen“ in der Häftlingsgemeinschaft, in: Dietmar Sedlaczek, u.a. (Hg.), „minderwertig“ und „asozial“. Stationen der Verfolgung gesellschaftlicher Außenseiter, Zürich 2005, S. 116-119; KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Hg.) Editorial, in: Ausgegrenzt. „Asoziale“ und „Kriminelle“ im national-sozialistischen Lagersystem, Bremen 2009, S. 7-15.
  12. Wolfgang Ayaß, Schwarze und grüne Winkel. Die nationalsozialistische Verfolgung von „Asozialen“ und „Kriminellen“ — ein Überblick über die Forschungsgeschichte, in: KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Hg.), Ausgegrenzt. „Asoziale“ und „Kriminelle“ im nationalsozialistischen Lagersystem. Bremen 2009, S. 16-30, hier S. 17.
  13. Julia Hörath, Rechtshistorische Grundlagen der KZ-Haft von sogenannten „Asozialen“ und „Berufsverbrechern“. Ein Überblick. Schriftliche Stellungnahme zur 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages, am 6. November 2019.
  14. Vgl. Jens-Christian Wagner, Vernichtung durch Arbeit? Sicherungsverwahrte im KZ Mittelbau-Dora, in: KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Hg.), Ausgegrenzt. „Asoziale“ und „Kriminelle“ im nationalsozialistischen Lagersystem, Bremen 2009, S. 84–93, hier S. 90.
  15. Thomas Rahe/Katja Seybold, „Berufsverbrecher“, „Sicherungsverwahrte“ und „Asoziale“ im Konzentrationslager Bergen-Belsen, in: KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Hg.), Ausgegrenzt. „Asoziale“ und „Kriminelle“ im nationalsozialistischen Lagersystem, Bremen 2009, S. 94–103, hier S. 100.
  16. https://www.spdfraktion.de/themen/ns-opfer-anerkennung-so-genannte-asoziale-berufsverbrecher ; https://www.tagesschau.de/inland/opfergruppe-101.html .
  17. So Prof. Frank Nonnenmacher, der Initiator der Gleichstellungsinitiative: https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-anerkennung-von-asozialen-und-berufsverbrechern-als-opfer-des-nationalsozialismus/u/25754266.
  18. Nikolaus Wachsmann, Hitler’s Prisons. Legal Terror in Nazi Germany, New Haven/London 2004, S. 7. Übersetzung von Julia Hörath.
Quellen- und Literaturverzeichnis
Unveröffentlichte Quellen:

Stadtarchiv Augsburg (StadtAA)
Meldebogen (MB):
– Josef Eisenmann

ITS Bad Arolsen
– 174/58
– 098/77 Eisenmann Josef

Archiv der KZ Gedenkstätte Dachau
– DaA 32872 Josef Eisenmann

Internet:
Literatur:

Julia Hörath, „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ in den Konzentrationslagern 1933-1938; Göttingen 2017.

Edgar Kupfer-Koberwitz, Dachauer Tagebücher. Die Aufzeichnungen des Häftlings 24814, München 1997.

KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Hg.) Editorial, in: Ausgegrenzt. „Asoziale“ und „Kriminelle“ im nationalsozialistischen Lagersystem, Bremen 2009, S. 7-15.

Thomas Rahe/Katja Seybold, „Berufsverbrecher“, „Sicherungsverwahrte“ und „Asoziale“ im Konzentrationslager Bergen-Belsen, in: KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Hg.), Ausgegrenzt. „Asoziale“ und „Kriminelle“ im nationalsozialistischen Lagersystem, Bremen 2009, S. 94–103.

Christa Schikorra, Schwarze Winkel im KZ. Die Haftgruppe der „Asozialen“ in der Häftlingsgemeinschaft, in: Dietmar Sedlaczek, u.a. (Hg.), „minderwertig“ und „asozial“. Stationen der Verfolgung gesellschaftlicher Außenseiter, Zürich 2005, S. 116-119.

Jens-Christian Wagner, Vernichtung durch Arbeit? Sicherungsverwahrte im KZ Mittelbau-Dora, in: KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Hg.), Ausgegrenzt. „Asoziale“ und „Kriminelle“ im nationalsozialistischen Lagersystem, Bremen 2009, S. 84–93.