Alfons K.

Geboren:
04.06.1906, Gersthofen
Gestorben:
07.12.1963, Gersthofen

Wohnorte

Gersthofen

Orte der Verfolgung

Gesundheitsamt Augsburg

Erbgesundheitsgericht beim Amtsgericht Augsburg

Städtisches Krankenhaus Augsburg

Biografie

Alfons K., geb. 4. Juni 1906 in Gersthofen,
Hilfsarbeiter, wohnhaft in Gersthofen,
zwangssterilisiert am 15. Februar 1938

Alfons K. ist am 4. Juni 1906 in Gersthofen geboren.1 Er ist das uneheliche Kind von Anselm und Anna.2 Der leibliche Vater ist schwerer Alkoholiker.3 und kümmert sich überhaupt nicht um seinen Sohn.4

Die ersten vier Jahre wächst Alfons bei Pflegeeltern auf. Dort wird er kaum gefördert, vor allem genießt er keine emotionale Wärme und Zuwendung. Die leibliche Mutter berichtet auf dem Sterbebett, dass Alfons als Kostkind von seiner Pflegemutter mit Schlafpulver und Alkohol ruhig gestellt worden sei.5

Es kann nicht verwundern, dass unter diesen Umständen die schulischen Leistungen von Alfons hinter den Erwartungen zurückbleiben. Es kann auch keine Rede davon sein, dass die Lehrer auf seine schwierige soziale und familiäre Situation Rücksicht nehmen. Von ihnen ist eine individuelle Förderung nicht zu erwarten. In ihren Augen hängt Intelligenz offensichtlich einzig und alleine von Erbfaktoren ab.

Rektor Hauf beurteilt Alfons schulische Leistungen negativ und stellt ihm kein gutes Zeugnis aus. Die sozialen Umstände bleiben bei der Beurteilung seiner Persönlichkeitsentwicklung völlig unberücksichtigt.

Seine leibliche Mutter Anna verstirbt 1926, sein Vater 1936.6 . Alfons hat einen Stiefbruder J., der ebenfalls unter der familiären Situation leidet. Er ist eine Zeitlang im St. Josefsheim in Reitenbuch bei Fischach untergebracht.7 Seine Stiefschwester Tekla heiratet früh und wohnt mit ihrem Ehemann Josef und den beiden Kindern in Augsburg.8

Beide Geschwister stehen den Bibelforschern nahe, was für die Nationalsozialisten ohnehin bereits Alarmstufe 1 bedeutet. Jeder 2. der Anhänger der Zeugen Jehovas wird in der Zeit des Nationalsozialismus inhaftiert, jeder 4. Anhänger verliert sein Leben.9 Mit Ausnahme der Juden wird keine andere geschlossene Gruppe in der Zeit des NS-Regimes so intensiv verfolgt wie die der Ernsten Bibelforscher.10

Alfons ist wegen der familiären Verhältnisse früh auf sich allein gestellt. Aber er kämpft sich wacker durchs Leben, ohne je straffällig zu werden. Er arbeitet in Gersthofen als Hilfsarbeiter in der Firma Lorenz Pfiffner, später bei der Firma Thormann & Stiefel. Beide Firmen stellen ihm gute Zeugnisse aus, Alfons sei ein hochanständiger Mensch mit sozialer Kompetenz. Sein Fleiß und seine Rechtschaffenheit werden allseits respektiert. Für die Bäckerei Andreas Göppel fährt er zwei Jahre während der Weltwirtschaftskrise zuverlässig Brot aus.11

Ende 1935 lernt er Centa E. kennen. Sie ist am 21. Mai 1913 geboren und kommt aus Ottmarshausen.12 Endlich erfährt Alfons die Zuneigung und Liebe, die ihm so lange versagt geblieben ist. Die beiden verloben sich und möchten heiraten.

Hierzu benötigen sie die Zustimmung der Gemeinde. Im Juli 1936 stellen also die beiden bei der Gemeinde Gersthofen den Antrag auf Verehelichung.

Gemäß dem so genannten Ehegesundheitsgesetz („Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes“ vom 18. Oktober 1935) ist ein Ehetauglichkeitszeugnis für Brautleute notwendig, es schließt Menschen mit bestimmten Krankheiten von der Ehe aus. Das Gesetz stammt wie das „Blutschutzgesetz“13 aus der Feder von Hans Globke, später Staatssekretär unter Adenauer, und Wilhelm Stuckart, zuletzt Ruhebeamter der Bundesrepublik nach der Einstufung B3 als Ministerialrat.14 Die Gemeinde Gersthofen denunziert Alfons K. beim Bezirksarzt Dr. Valentin Schmid aus der Schöpplerstraße 21 in Augsburg. Dieser meldet den Fall beim Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt Augsburg stellt daraufhin beim Erbgesundheitsgericht beim Amtsgericht Augsburg am 27. August 1937 den Antrag auf Unfruchtbarmachung des Alfons K.15

Vor Prozessbeginn holt der Richter die Meinungen des Rektors der Volksschule Gersthofen sowie der Gendarmerie und der Arbeitsstellen von Alfons K. ein.

Rektor Hauf und Oberlehrer Wolf urteilen: „Seine unbefriedigenden Leistungen sind eine Folge der mangelhaften Bildungsfähigkeit.“16

Am 27.8.1937 stellt der Richter beim EGG Augsburg eine Anfrage an die Gendarmeriestation Gersthofen zu den Familienverhältnissen der Familie K., insbesondere zu den Geschwistern und dem Vater:

„Ich ersuche um unauffällige Feststellung und Mitteilung, was hierüber bekannt ist und ob etwa noch weitere Angehörige der Familie in gerader Linie oder den Seitenlinien vorhanden sind, bei denen [sich] Schwachsinn, schwache Begabung, Trunksucht, geistige oder charakterliche Auffälligkeiten usw. gezeigt haben“.
Gez. Hartmann, VS des EGG.17

Die Polizei liefert die erwünschte Antwort und geht sogar noch darüber hinaus. Alfons‘ Bruder J. sei vorübergehend in einem Heim in Reitenbuch bei Fischach untergebracht gewesen und stottere. Zudem stünden J. und seine Schwester Thekla, der man übrigens rein gar nichts Negatives unterstellen kann, den Bibelforschern nahe.18

Das Erbgesundheitsgericht Augsburg lädt daraufhin Alfons K. für den 28. September 1937 vor, unterzieht ihn einem Intelligenztest und wertet das Gutachten des Gesundheitsamtes aus.

Alfons habe in der Schule schwache Leistungen erbracht. Von seinen Arbeitgebern habe er überaus positive Beurteilungen erhalten. Sein Vater sei Alkoholiker, sein Bruder stottere. Es mangele Alfons an Schul- und Lebenswissen. Auffassungsgabe und Urteilsfähigkeit seien eingeschränkt, beim Intelligenztest habe er Fragen nicht beantworten können. Seine intellektuellen Fähigkeiten seien unterdurchschnittlich.19 Kategorisch weist das Gericht die Auffassung zurück, dass die äußeren Umstände in seiner Kindheit für seine mangelnde Bildung verantwortlich sind.

Amtsgerichtsrat Willburger kommt mit seinen Beisitzern Bezirksarzt Dr. Gloel und Nervenarzt Dr. Willburger zum einstimmigen Beschluss, Alfons K. unfruchtbar zu machen.20

Das Urteil ist schlichtweg skandalös. Es ignoriert das soziale Umfeld vollkommen und taxiert Alfons K. als „erbbedingt schwachsinnig“. Nur unter diesen Umständen kann Alfons nämlich zwangssterilisiert werden.

Heute sprechen Psychologen von „Entwicklungsrückstand mit Lernbehinderung“. Alfons hat praktische Fähigkeiten und ein unauffälliges Sozialverhalten. Mit einiger Förderung wäre die Sozialprognose heute weitaus günstiger ausgefallen.21

Alfons und seine Verlobte Centa E. legen gegen das Urteil des Erbgesundheitsgerichts Augsburg am 3. September 1937 Berufung ein, protokolliert bei der Stadt Gersthofen.22 . Alfons K. führt dabei insbesondere aus:

„Wenn ich nun tatsächlich in meiner Intelligenz etwas zurückgeblieben sein sollte, so kann ich das nur auf die damalige unordentliche Pflege zurückführen, die mir meine Pflegemutter hat angedeihen lassen. Ich bitte deshalb von einer Unfruchtbarmachung abzusehen und mir die Erlaubnis zur Eheschließung zu erteilen. Ich versichere, dass ich vorstehende Angaben wahrheitsgemäß gemacht habe und nicht einsehen kann, weshalb ich entmannt werden soll“.

Der uns handschriftlich vorliegende Brief von Centa E. vom 29.11.1937 an das Gesundheitsamt Augsburg zur Weitergabe an das EGOG ist berührend, weshalb er in voller Länge zitiert wird, und der in entwaffnender Logik die Schwachstellen der NS-Ideologie offenbart:

Ottmarshausen, den 29.11.37

An das Gesundheitsamt Augsburg
(Betreff Unfruchtbarmachung)

Ich Unterzeichnete lege Berufung ein gegen die Unfruchtbarmachung meines Bräutigams Alfons K., da ich dieselbe als ungerechte und harte Maßnahme erkenne. Glauben denn Sie, dass ich fähig wäre, einen Schwachsinnigen zu heiraten? Ich kenne ihn jetzt volle zwei Jahre und habe bis heute noch nie etwas bemerkt von einem Schwachsinn trotzdem, dass ich fast täglich mit ihm zusammen komme.

Muss man deshalb schwachsinnig sein, wenn man in Folge einer harten Kindheit und Jugendzeit zurückgesetzt wurde? Seine Gedanken nicht so in Worten ausdrücken kann wie andere? Da sich kein Mensch um Ihn kümmerte, in seiner Schulzeit bis zum heutigen Tag. Da ist es doch wirklich kein Wunder, wenn so ein einfacher Mensch der nie ein gutes und nützliches Lehrwort von zu Hause erhielt, vor Aufregung die Fragen nicht beantworten, und nicht lesen und schreiben konnte, wie es von ihnen verlangt wurde. Es darf auch das nicht ungeachtet bleiben, dass alle Menschen nicht gleich viel Talente besitzen. Deshalb ist er durchaus nicht schwachsinnig; das müsste ich doch am ehesten bemerkt und gesehen haben, dazu brauche ich bestimmt nicht studiert und gelehrt sein, das ich den Unterschied kenne, von normal und schwachsinnig; da ich doch mit ihm am meisten in Verbindung bin. Bringt das vielleicht ein Schwachsinniger fertig, sich von frühester Jugend an allein auf eigenem Fuß zu stellen, und sich auch in größter Not ehrlich durchzukämpfen, ohne Hilfe von irgendeinem Menschen. Soll dieser schwachsinnig sein, weil sein Bruder stottert und weil sie von Haus aus gänzlich vernachlässigt sind und trotzdem in praktischer Arbeit im Leben ihren Mann stellen.

Ich ersuche Sie also höflichst, von der Unfruchtbarmachung abzusehen. Sollte dies aber doch zur Tat werden, so kann und werde ich Alfons K. niemals heiraten, denn ich will in der Ehe nicht unglücklich und ohne Nachwuchs sein. Die Folgen aber wo kommen werden habe ich nicht zu verantworten. Da ich ihm das Leben doch etwas leichter gemacht, ich mich als Braut verpflichtet fühlte, für Ihn zu sorgen und ihm beizustehen in seiner Verlassenheit. Jetzt soll er sich den wieder an das Wirtshausleben gewöhnen und allein sein Sonntags wie Werktags?

Da er doch mit allen seinen Fasern an seiner besorgten Braut hängt. Ich bitte Sie also nochmals um Rücksicht auf diesen alleinstehenden Mann zu nehmen, damit er nicht ganz zur Verzweiflung kommt.

Mit deutschem Gruß

Centa E.23

Trotz der vorgebrachten Einwände bringt das Verfahren vor dem Erbgesundheitsobergericht in München keine neuen Ergebnisse. In der Urteilsbegründung folgt das Obergericht weitestgehend der des EGG Augsburg. Am 10.12.1937 lautet das Urteil des Gerichts:

"Nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft ist mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass Nachkommen des K. an schweren geistigen Erbschäden leiden werden. Deshalb konnte von der Anordnung der Unfruchtbarmachung entsprechend dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses nicht abgesehen werden.“24

Mit unerbittlicher, sinnfreier Logik wird Alfons K. am 15.2.38 im Krankenhaus in Augsburg zwangssterilisiert. Infolge einer auftretenden Lungenentzündung wird Alfons erst 7 Tage später entlassen.

Seine Lebensentwürfe sind zerstört, das sozialdarwinistisch orientierte Terrorregime hat unwiederbringlich in den privatesten Lebensbereich eingegriffen.

Dennoch heiratet Centa E. ihren Bräutigam Alfons am 11. Februar 1939.25 . Sie haben ein gemeinsames Kind, Gerda, die am 10. März 1943 in Augsburg geboren wird. Sie ist verheiratet.26

Alfons K. verstirbt am 7. Dezember 1963 im Alter von 57 Jahren. Er ist auf dem katholischen Friedhof in Gersthofen begraben. Seine Frau Centa ist im gleichen Grab beigesetzt.27

Biografie verfasst von Dr. Bernhard Lehmann StD Gegen Vergessen – Für Demokratie RAG Augsburg-Schwaben

Fußnoten
  1. StadtAGerst, EWO-Karten (Alfons K.); Geburtenbuch Gersthofen Nr. 40/1906.
  2. StadtAGerst, Geburtenbuch Gersthofen Nr. 40/1906; vgl. die Aussagen Alfons K. beim Erbgesundheitsgerichtsprozess: StAA, Sterilisationsakten XIII 345/37 K. Alfons.
  3. StAA, Sterilisationsakten XIII 345/37 K. Alfons: 27.8.37 Vorsitzender des EGG Hartmann an die Gendarmeriestation in Gersthofen mit der Bitte um weitere Recherchen.
  4. StAA, Sterilisationsakten XIII 345/37 K. Alfons: Aussagen Alfons K. beim Prozess.
  5. Ebenda.
  6. StAA, Sterilisationsakten XIII 345/37 K. Alfons
  7. Josef hat Artikulationsprobleme, er stottert.[^StAA, Sterilisationsakten XIII 345/37, K. Alfons. Josef und Thekla sind seine Stiefgeschwister: MB E. Josef. Dort werden Anselm K. und Thekla K. geb. Liebich als die Eltern von Tekla K. genannt. Tekla E. kommt laut Mitteilungen der Kripo vom 21.3.44 bis 3.11.44 ins Gerichtsgefängnis Bad Tölz, vermutlich wegen ihrer Zugehörigkeit zu den ernsten Bibelforschern.
  8. StAA, Sterilisationsakten XIII 345/37 K. Alfons. Thekla E., geb. K. ist am 24.11.1899 in Gersthofen geboren, Tod am 2.11.1978 in Augsburg. Josef E., geb. 10.4.1904 in Augsburg, Heirat mit Thekla K. am 17.12.1928. Josef E. verstirbt am 21.10.1945 in Russland: StadtAA, MB Josef E.
  9. Michael Kater, Die Ernsten Bibelforscher im Dritten Reich, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Jg.17 (1969), S. 181-218.
  10. Ebenda, S. 181. Abdruck: https://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1969_2_3_kater.pdf.
  11. StAA, Sterilisationsakten XIII 345/37 K. Alfons.
  12. StadtAGerst, EWO Karten K. Alfons.
  13. http://www.documentarchiv.de/ns/nbgesetze01.html. Dieses Gesetz vom 15.9.1935 schloss Ehen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen und artverwandten Blutes aus. Diese Formulierung alleine zeigt den Irrsinn der NS-Ideologie.
  14. Gesetz im Wortlaut unter: http://www.verfassungen.de/de33-45/ehegesundheit35.htm; zu Hans Globke: https://www.hdg.de/lemo/biografie/hans-globke.html; zu Wilhelm Stuckart: https://www.deutsche-biographie.de/sfz129220.html.
  15. Der Vorgang, wie es zur Sterilisation Alfons K. kam, zeigt, wie viele Personen hierbei involviert waren. Neben dem Arzt wurden die Lehrer um eine Stellungnahme gebeten, schließlich sollte die Gendarmerie Gersthofen diskret herausfinden, wie die Familienverhältnisse der Familie K. zu beurteilen sei. StAA, Sterilisationsakten XIII 345/37 K. Alfons.
  16. StAA, Sterilisationsakten XIII 345/37 K. Alfons.
  17. StAA Augsburg, Sterilisationsakten XIII 345/37 K. Alfons.
  18. Ebenda.
  19. StAA, Sterilisationsakten XIII 345/37 K. Alfons. Urteil vom 28.9.1937.
  20. StAA, Sterilisationsakten XIII 345/37 K. Alfons. Urteil vom 28.9.1937.
  21. So die Aussage von Dr. Friedhelm Katzenmeier vom 10. Mai 2018, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie.
  22. StAA, Sterilisationsakten XIII 345/37 K. Alfons. Einspruch vom 3.9.1937.
  23. Handschriftlicher Vermerk: Weitergeleitet an das Erbgesundheitsobergericht München im Nachzuge zu den am 2.11.37 wegen Beschwerdeeinlegung vorgelegten Akten XII 345/37 bestreffend die Akten des Alfons K. , Augsburg, 2.12.37.
  24. StAA, Sterilisationsakten XIII 345/37 K. Alfons: Urteil des Erbgesundheitsobergerichts München, schriftliche Fassung vom 20.1.1938.
  25. StadtAGerst, EWO-Karten (K. Alfons); Heiratsbuch Gersthofen Nr. 6/1939.
  26. StadtAGerst, EWO-Karten (K. Alfons); Gerda Maria K., geb. am 10.09.1943 in Augsburg (Geb.-Buch Nr. 2474/43).
  27. Ebenda.
Quellen- und Literaturverzeichnis
Unveröffentlichte Quellen:

Stadtarchiv Augsburg (StadtAA)
Meldekarte (MK)
– Josef und Thekla E.

Staatsarchiv Augsburg (StAA)
– Sterilisationsakte XIII 345/37 K. Alfons

Stadtarchiv Gersthofen (StadtAGerst)
– EWO-Karten K. Alfons; Heiratsbuch Gersthofen

Literatur:

Wolfgang Benz, Verweigerte Erinnerung als zweite Diskriminierung der Opfer nationalsozialistischer Politik, in: Margaret Hamm (Hg.), Ausgegrenzt! Warum? Zwangssterilisierte und Geschädigte der NS-„Euthanasie“ in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin 2017, S. 15-22.

Moritz Fischer, Zwangssterilisation und "Euthanasie" in Landshut. Das Erbgesundheitsgericht Landshut und die Opfer der nationalsozialistischen "Euthanasie"-Morde, Landshut 2018.

Bock Gisela, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur Rassenpolitik und Frauenpolitik, Opladen 1986.

Margret Hamm (Hg.), Ausgegrenzt! Warum? Zwangssterilisierte und Geschädigte der NS-„Euthanasie“ in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin 2017.