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KZ Dachau
Josef Eisenmann ist am 24. Juni 1906 in Augsburg geboren. Seine Eltern sind Eugen und Ottilie Eisenmann, geb. Lämmermayer. Was wir über Josef wissen, stammt ausschließlich aus den Dokumenten der Machthaber und ist mit Skepsis zu genießen. Seine eigene Perspektive, seine Wertvorstellungen, Ziele, Sehnsüchte kennen wir nicht.
Nach der Absolvierung der Volks- und Fortbildungsschule arbeitet Josef als Hilfsarbeiter und Hausbursche. Infolge seiner unzulänglichen Ausbildung ist er im gesamten süddeutschen Raum auf Arbeitssuche und bietet seine Arbeitskraft an. Er ist von den Folgen der Inflation 1923 und insbesondere der hohen Arbeitslosigkeit in der Weltwirtschaftskrise (1929–1932) sowie der rigorosen Sparpolitik der Regierung Brüning mit Kürzungen der Staatsausgaben, Gehälter und der Sozialleistungen bei gleichzeitiger Erhöhung von Steuern und Abgaben stark betroffen1
. Die mit Hilfe von Notverordnungen durchgeführten Maßnahmen führten zu einer dramatischen Zunahme der Armut, des sozialen Elends und der radikalen Parteien2
.
In diesem Kontext ist es zu begreifen, dass Josef mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt gerät. So gut es geht versucht er sich mit Arbeit über Wasser zu halten. Auf Wanderschaft bietet er seine Arbeitskraft an, manchmal treibt ihn der Hunger zu Bettel und Diebstählen. Ab seinem 18. Lebensjahr gerät Josef mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt. In Offenbach wird er wegen des Verkaufs verdorbener Lebensmittel 5 Tage eingesperrt, ab Oktober 1928 ist er für 8 Monate im Stadtgefängnis Augsburg inhaftiert3 . Einen Monat nach seiner Freilassung wird Josef im Juli 1929 in Südwestdeutschland in Mühlheim für 6 Tage, in Freiburg für 3 Monate, schließlich in Neustadt/Schwarzwald August 1929 bis Januar 1930 für 5 Monate inhaftiert. In allen drei Fällen sollen Sittlichkeitsvergehen der Grund für die Gefängnisstrafen gewesen sein4 . In Heidelberg erhält er im Februar 1935 eine Gefängnisstrafe von vier Monaten5 . Den Grund hierfür kennen wir nicht.
Am 6. August 1935 verfügt das Wohlfahrtsamt Augsburg seine Einweisung in den Zentralen Wanderhof Herzogsägmühle bei Peiting. Dort müssen die sog. „Nicht-sesshaften“ in enger Zusammenarbeit zwischen Fürsorge und Polizei Zwangsarbeit leisten. Allein 376 Männer verstarben dort an Unterversorgung6 . Mehr als 50 Personen wurden in die Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar überstellt, von denen viele, wie z.B. der Augsburger Max Schweiger, die Einweisung nicht überlebten7 . Josef legt bereits am zweiten Tag nach seiner Einweisung die Arbeit nieder, weil er sich krank fühlt, die Arbeit für ihn zu schwer und die Verpflegung unzureichend ist.



Das Städtische Wohlfahrtsamt Augsburg erwägt daraufhin seine Einlieferung in ein Arbeitslager8 . Der Wanderhof schickt ihn nach Augsburg wegen „Arbeitsscheu“ zurück und erstattet ihm das Fahrgeld, welches er aber für andere Bedürfnisse verwendet.
4 Tage später wird Josef auf dem Rückweg nach Augsburg in Oberammergau erneut von der Polizei aufgegriffen. Das Gericht in Garmisch verurteilt ihn zu einer Strafe von 4 ½ Monaten wegen „Bettelei, Landstreicherei und widerrechtlicher Verwendung des Fahrgeldes“ 9 . Die Strafe verbüßt Josef in der Gefängnisanstalt Landsberg/Lech bis 10. Februar 1936. Zweieinhalb Monate später sitzt Josef Eisenmann für 7 Monate in der Strafanstalt Bernau am Chiemsee wegen „fortgesetzter Erregung öffentlichen Ärgernisses“ bis Ende Februar 1937 ein.10 Der Anstaltsarzt bezeichnet Eisenmann als leicht schwerhörig, aber sonst kerngesund und „tauglich zu allen Arbeiten“11 .
Wenige Tage später wird Josef Eisenmann am 13. März 1937 von Bernau aus ins KZ Dachau eingeliefert12 . Eigentlich hatte Josef seine Strafe bereits abgebüßt. Die Be-gründung seiner Inhaftierung lautet auf Polizeiliche Sicherungsverwahrung (PSV) und ASO (Asozial). Josef hat die Häftlingsnummer 11895 und ist im Block 8 Stube 2 untergebracht.

Gegen Wanderarbeiter, Obdachlose, Alkoholiker, Bettler, Kleinkriminelle und Fürsorgeempfänger gehen die Nationalsozialisten von Anfang an rücksichtslos vor. Sie gelten als sog. „Asoziale“, als „Volksschädlinge“, gegen welche sie ab dem 24. November 1933 das „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung“ ins deutsche Strafrecht einführen13
. Gemäß § 42e konnte das Gericht für einen als „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher“ Verurteilten „neben der Strafe die Sicherungsverwahrung“ anordnen, „wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert.“14
Angeklagte, die vom Gericht nach § 351 RStGB wegen Bettelei, Landstreicherei, Verwahrlosung, „Arbeitsscheu“, Obdachlosigkeit oder Prostitution verurteilt werden, können im Anschluss an die Strafhaft direkt in ein Arbeitshaus, in die Sicherungsverwahrung bzw. in die Heil- und Pflegeanstalt eingewiesen werden, um die Betroffenen „zur Arbeit anzuhalten und an ein gesetzmäßiges und geordnetes Leben zu gewöhnen15
.“
Zusammen mit dem „Erlass zur Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ vom 14.12.37 hatte die Kriminalpolizei das Recht, Personen ohne richterlichen Beschluss nach eigenem Ermessen festzunehmen und auf unbegrenzte Zeit in ein Konzentrationslager oder in ein Arbeitshaus einzuweisen. Das Instrument der „Vorbeugungshaft“ schuf einen rechtsfreien Raum und ermöglichte willkürliche Festnahmen und die Verfolgung sogenannter „Volksschädlinge“16
.
Die Vorbeugehaft hat als spezifisch nationalsozialistisches Unrecht zu gelten, denn weder war der Freiheitsentzug richterlich angeordnet noch befristet noch durch Rechtsmittel anfechtbar noch an das Begehen einer konkreten Straftat gebunden, also an Kriterien, die heute für einen Rechtsstaat verbindlich sind.
Josef Eisenmann „über“-lebt nur 7 Monate im KZ-Dachau. Vom 24. Juli. bis 1. August 1937 befindet er sich im Bunker des berüchtigten Kommandaturarrests17
. Lager-häftlinge verbüßten in den Zellen Lagerstrafen, die SS-Wächter ihnen oft willkürlich zugedacht hatten.18
Josef Eisenmann verstirbt am 13. Oktober 1937 nach 7 Monaten im KZ. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird Josef Eisenmann auf grausame Weise gefoltert, schikaniert und dann ermordet. Zum Zeitpunkt seines Todes war Josef Eisenmann 31 Jahre und 4 Monate alt19
.
Die Konzentrationslager waren jedweder Kontrolle durch die Judikative entzogen. Es herrschten Terror und Willkür. Gesundheit, Leben und Überleben der Häftlinge lagen in der alleinigen Verfügungsgewalt der SS. Jedem, der ins Konzentrationslager kam, ist allein durch die Tatsache seiner dortigen Inhaftierung Unrecht geschehen.
Erst am 13. Februar 2020 wurden die berechtigten Ansprüche der sog. „Asozialen“ vom Deutschen Bundestag allgemein anerkannt.20
Jetzt endlich können und werden die bisher ignorierten Opfergruppen einen Platz in der Erinnerungskultur erhalten.
Seit 1988 wurden gerade einmal 330 Entschädigungsanträge von Angehörigen dieser Opfergruppe eingereicht. Die Scham und Stigmatisierung dieser Opfergruppe war auch in der Nachkriegszeit geschichtswirksam. In Zukunft soll Aufklärung und Forschung zum Thema der sog. „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“ intensiviert werden. Dass der Deutsche Bundestag die sogenannten „Gemeinschaftsfremden“ endlich als Opfergruppe anerkannt hat, ist der erste Schritt der Anerkennung für enormes Leid.
Die Anerkennung der „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“ als NS-Opfer, ihre volle Rehabilitierung, ist ein emphatisches Bekenntnis zu den Prinzipien des Rechtsstaates. Als solches kann und sollte sie auch öffentlich und in der Bildungsarbeit vermittelt werden.
„Niemand saß zurecht im KZ“, sagt die Sozialdemokratin Marianne Schieder MdB mit großem Nachdruck21
.
© Biografie verfasst von Dr. Bernhard Lehmann StD Gegen Vergessen – Für Demokratie RAG Augsburg-Schwaben
6.2.35 Strafhaft Heidelberg bis 17.6.35
24.9.35 Strafhaft Landsberg/Lech bis 10.2.36
29.4.36 bis 28.2.37 Anstalt Bernau
13.3.37 bis 13.10.37 KZ Dachau, verstorben in Dachau
Vorstrafenakt 6.2.33 und 5.3.37
Staatsarchiv München, Justizvollzugsanstalten 17180 und 18638
StadtAA, MB Eisenmann Josef
ITS Bad Arolsen, Eisenmann Josef, ID 10032265; 10032266, 10637421
KZ Gedenkstätte Dachau, DaA 32872 Josef Eisenmann
Herzogsägmühle Peiting LKAN3681 Eisenmann Josef
Die vergessenen Opfer des Nationalsozialismus:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article205834367/Als-Asoziale-inhaftiert-Die-vergessenen-Opfer-der-NS-Diktatur.html
Tagesspiegel:
Bundestag für Anerkennung weiterer NS-Opfergruppen:
https://www.tagesspiegel.de/politik/asoziale-und-berufsverbrecher-bundestag-fuer-anerkennung-weiterer-ns-opfergruppen/25545360.html
FAZ:
Bundestag spricht sich für Anerkennung weiterer NS-Opfer aus
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundestag-fuer-anerkennung-weiterer-ns-opfer-16633471.html
Cramer-Fürtig, Michael/ Gotto, Bernhard (Hg.), „Machtergreifung“ in Augsburg. Anfänge der NS-Diktatur 1933-1937, Augsburg 2008.
Gaida, Oliver: Zwischen Arbeitshaus und Konzentrationslager. Die nationalsozialistische Verfolgung von als „asozial“ Stigmatisierten 1933-1937, in: Osterloh Jörg, Wünschmann Kim (Hrsg.): „… der schrankenlosesten Willkür ausgeliefert“. Häftlinge der frühen Konzentrationslager 1933-1936//; Frankfurt/Main 2017, S. 247-268.
Hetzer, Gerhard: Die Industriestadt Augsburg. Eine Sozialgeschichte der Arbeiteropposition; in: Martin Broszat, Martin/Fröhlich, Elke/ Grossmann, Anton (Hg.): Bayern in der NS-Zeit. Herrschaft und Gesellschaft im Konflikt, Bd. 3, München/Wien 1981, S. 1-233.
Hörath, Julia: „Asoziale“ und „Berufsverbrecher” in den Konzentrationslagern 1933–1938; Göttingen 2017
Kupfer-Koberwitz, Edgar: Dachauer Tagebücher. Die Aufzeichnungen des Häftlings 24814; München 1997
Osterloh Jörg/ Wünschmann Kim (Hrsg.): „…der schrankenlosesten Willkür ausgeliefert“. Häftlinge der frühen Konzentrationslager 1933-1936; Frankfurt/Main 2017
Riedel, Dirk: Vom Terror gegen politische Gegner zur rassischen Gesellschaft. Die Häftlinge des Konzentrationslager Dachau 1933-1936, in: Osterloh Jörg/ Wünschmann Kim (Hrsg.): „… der schrankenlosesten Willkür ausgeliefert“. Häftlinge der frühen Konzentrationslager 1933–1936; Frankfurt/Main 2017, S. 73-96