Augsburg, Kaltenhoferstraße 11
KZ Dachau
Johann Michael Rittel1 ist gebürtiger Augsburger. Seine Eltern sind der Landwirt Johann und Franziska2 , geb. Krähle. Es sin d rechtschaffene und fleißige Leute, die ihren Besitz und ihre Einkünfte zusammenhalten. Stall und Stadel waren voll, Geld war immer vorhanden. Ihr Sohn Johann wird verwöhnt, die Mutter ist stets nachsichtig ihm gegenüber3 . Im Juni 1917 wird er zum Kriegsdienst beim 2. Kompanie-Feldrekruten-Depot der 6. Bayerischen Infanteriedivision eingezogen. Das Krankenbuch des Kriegslazaretts II/35 Givet meldet ihn vom 30.3.1918 bis zum 15.5.1918 als nicht einsatzfähig wegen einer Siebbeinzellenentzündung (Nasennebenhöhlen). Nach einer Erholungsphase in Charleville wird er wieder zur Truppe versetzt4 .
Die Familie hat einen Grundbesitz von 23 Tagwerk mitsamt 4 Pferden, 8 Kühen und vielen Hühnern. Der Besitz erstreckt sich im Bärenkeller stadtauswärts rechts der Hirblinger Straße bis zum Gablinger Weg (in der Nähe der heutigen IKEA) 5 .
Am 31. Mai 1933 verstirbt seine Mutter Franziska6 und Johann übernimmt den elterlichen Betrieb. Das elterliche Haus steht in der Kaltenhoferstr.117 , wo sie auch Wohnungen untervermieten.
Johann Rittel heiratet am 12. Januar 1931 die aus Stadtbergen stammende Landwirtstochter Kreszenz Mayer, die am 2.12.1901 geboren ist. Das Paar lebt in Gütergemeinschaft8 . In einem Ehevertrag setzen sie sich für den Todesfall gegenseitig als Alleinerben ein. Auch sie bringt Grundbesitz mit in die Ehe9 . Mit Kreszenz hat er eine gemeinsame Tochter Franziska, die am 20.10.1932 geboren wird.
Johann Rittel ist alkoholabhängig. Diese Abhängigkeit bringt ihn selbst und seine Familie an den Abgrund. Es ist ein Teufelskreislauf. Am 3.7.1935 wird er der städtischen Trinkerfürsorge vom städtischen Wohlfahrtsamt, Bezirksstelle Ulmer Straße, als schwerer Trinker gemeldet11 .
Der Erhebungsbeamte stellt in seinem Bericht vom 29.6.1935 fest, dass Rittel das von seinen Eltern ererbte Anwesen bis auf 13 Tagwerk, 1 Kuh und 1 Pferd infolge seiner Trunksucht heruntergewirtschaftet habe. Mittlerweile sind seine Grundstücke mit 8000 Mark von der Genossenschaftsbank in Augsburg-Oberhausen zu fast 7% Zinsen belastet12 .
Auch als Schuldner der Stadtkämmerei ist er in erheblichen Gebührenrückstand geraten.
Schon damals denkt man über eine Entmündigung von Johann Rittel nach. Er wird von der Trinkerfürsorge betreut, immer wieder vorgeladen, aufgesucht, ermahnt und verwarnt13 . Wortreich findet er immer neue Ausflüchte und sucht die Schuld stets bei anderen, insbesondere bei seiner Frau.
„Rittel hat keinen schlechten Kern in sich, ist jedoch vollständig willensschwach und kommt an keiner Wirtschaft vorüber. In Oberhausen ist er als Trinker bekannt“ 14 , urteilt das städtische Wohlfahrtsamt und empfiehlt ein Eingreifen der Trinkerfürsorgestelle.
Diese greift auch ein und setzt Johann Rittel am 8. Juli 1935 ein Ultimatum, nachdem sie festgestellt hat, wie sehr die Ehefrau Rittels bemüht ist, den Haushalt zusammen zu halten, ihren Ehemann zu unterstützen und ums Überleben zu kämpfen.
Wenn Johann Rittel, so die Trinkerfürsorge, sich nicht radikal ändere und von seinen Trinkgewohnheiten Abstand nehme, erfolge seine Untersuchung durch den Bezirksarzt, Antrag auf Entmündigung, danach Einweisung in eine Heilstätte zum Zweck einer Alkoholentziehungskur, im Fall der Entmündigung der Antrag auf Unfruchtbarmachung15 . Doch die Drohkulisse hat nur zeitlich begrenzten Erfolg.
Am 22. Juli 1936 gibt Obermedizinalrat Dr. Hermann Pfannmüller16 später einer der vehementesten Befürworter der Krankenmorde, die folgende Diagnose zu Johann Rittel ab: „Alkoholzittern, Alkoholataxie, gerötete Augen. Er hat bereits begonnen, abzuwirtschaften, weinerlich, völlig willensschwach und haltlos. Zyklotynunterlegter Trinker, Alkoholintoleranz, reizbar, schnell aufbrausend.“ 17
Vom Arzt erhält Rittel Alkoholverbot, seine Unfruchtbarmachung wird ihm ebenso wie polizeiliche Maßnahmen angedroht.
Johann Rittel kommt von seiner Sucht nicht los. Immer wieder kommt er betrunken nach Hause und beschimpft und bedroht in Anwesenheit der kleinen Tochter seine Ehefrau aufs Übelste und demoliert Einrichtungsgegenstände. Um die durch seine Trunksucht entstandenen Schulden aus den Vorjahren abzudecken, verkauft er Grundstücke weit unter Wert, daneben erwirbt er landwirtschaftliche Maschinen, die für das Anwesen nicht rentabel sind und die er nicht bezahlen kann. Weitere Grundstücksverkäufe folgen18 , um einen Teil der Schulden bei der Hypotheken- und Wechselbank abtragen zu können.
Geleichzeitig hat er Schulden bei Privatpersonen, bei Geschäften, Zechschulden in verschiedensten Kneipen, Gerichtskosten und Kosten aus Zahlungs- und Vollstreckungsbefehlen. Die Ehefrau ist verzweifelt. Charlotte Sailer vom Gesundheitsamt Augsburg hält die „Anordnung einer vorläufigen Vormundschaft für angezeigt“ 19 .
Am 7. Juni 1938 ersucht die Trinkerfürsorge das Polizeipräsidium Augsburg, Johann Rittel unter besondere Aufsicht zu nehmen, um eine Entmündigung noch zu vermeiden.
Hin und wieder zeigt Johann sich einsichtig. Er unterschreibt am 22. Juni 1938 ein Revers der städtischen Trinkerfürsorge Augsburg: „Da ich einsehe, dass ich mein Anwesen bei meinem bisherigen übermäßigen Trinken total herunterwirtschafte, erkläre ich heute auf der Städtischen Trinkerfürsorgestelle, dass ich von jetzt an keine Wirtschaft mehr besuchen und mir auch kein Bier mehr nach Hause holen werde. Gez. Johann Rittel“ 20 .
Ebenso muss er eine Bereitwilligkeitserklärung unterzeichnen, dass seine Ehefrau die Mieten in seinem Haus erheben und einziehen dürfe.
Seine Betreuung wird gleichzeitig intensiviert, Schwester Annuntiata von der Trinkerhilfestelle des Caritasverbandes sowie der ehrenamtliche Caritaspfleger Franz Xaver Rumpf kümmern sich um ihn, besuchen den Patienten regelmäßig, kontrollieren, ermahnen, drohen ihm.
Am 23.3.39 wird Rittel in Polizeihaft genommen, weil er im betrunkenen Zustand seine Ehefrau misshandelt hat21 .
Nun stellt die Trinkerfürsorgestelle beim Gesundheitsamt Augsburg beim Amtsgericht Augsburg den Antrag auf Entmündigung von Johann Rittel gemäß § 680 der ZPO und Art. 44 des Bayerischen Fürsorgegesetzes wegen Trunksucht und Verschwendung, also genau am 40. Geburtstag von Johann Rittel.
„Ausweislich des Berichtes der Trinkerfürsorgestelle ist Rittel ein unverbesserlicher Säufer, bei dem mit Sicherheit zu erwarten ist, dass er und seine Familie der öffentlichen Fürsorge zur Last fällt … Um noch größeren Schaden zu verhüten, ist die Entmündigung des Rittel sehr vordringlich, ich bitte daher um beschleunigte Behandlung. Gez. Charlotte Sailer“ 22
Johann wird am 5. April 1939 vor dem Amtsgericht angehört. Das Gericht entscheidet 1 Woche später auf Anordnung einer vorläufigen Vormundschaft. Bei weiteren Vorladungen im Mai und Juni 1939 ist Johann unbelehrbar, ausweichend und findet stets zahlreiche Ausflüchte, sodass das Amtsgericht Augsburg am 4. Juli 1939 endgültig die Entmündigung Johann Rittels beschließt. 23
Sein Vormund Rumpf stellt gar den Antrag auf Unterbringung in einem Arbeitshaus. Sogar die Verbringung nach Dachau wird erwogen, sofern er sich nicht zur Annahme einer Arbeit entscheide24 .
Die katholische Beratungs- und Fürsorgestelle für Suchtkranke und Alkoholgefährdete meldet Johann beim Arbeitsamt und sorgt dafür, dass er eine Stelle auf dem Bau, später in der MAN zugewiesen bekommt. Aber er hat viele Fehlzeiten, meldet sich krank oder fehlt unentschuldigt, bei der MAN hat er in einem Jahr 135 Fehltage. Wenn er Geld bekommt, vertrinkt er den Verdienst. Nach wie vor verkauft er alles, was nicht niet- und nagelfest ist, sogar Hühner, Eier, Wäsche, Schuhe macht er zu Geld, um an Alkohol zu gelangen25 . Ein Kontrolleur der MAN trifft ihn zuhause schwer betrunken an. Die MAN und DAF leiten Maßnahmen gegen ihn ein und melden den Sachverhalt bei der Polizei.
Seine Ehefrau befindet sich in einem schweren, kaum aufzulösenden Dilemma. Einerseits möchte sie ihrem Ehemann helfen, andererseits bedroht dieser sie und das Kind immer wieder. Eigentlich soll sie von den Mieteinnahmen den Lebensunterhalt bezahlen, aber häufig kassiert Johann die Miete im Voraus. Sein Lohn wird gesperrt, aber er erpresst seine Frau, ihm Geld für seine Sucht zu überlassen.
Um sich und das Kind durchzubringen, erbittet die Frau finanzielle und materielle Unterstützung ihrer Eltern aus Stadtbergen. Die Fürsorgestelle besucht die Familie, manchmal 4 Mal am Tag.
Sein Vormund berichtet, dass Johann Rittel am 4.9.1939 zum Kriegsdienst einberufen worden sei. Er kommt zur Einheit 3/VII des Landesschützenbataillon 51326 in Augsburg-Kriegshaber. Johann schlafe aber zuhause und traktiere dort Frau und Kind. Er verkaufe nach wie vor, was es zu verkaufen gebe27 .
Am 27. September erhält er 3 Tage Urlaub, nach 5 Tagen ist er immer noch nicht in die Kaserne zurückgekehrt und wird von der Militärpolizei abgeholt. Er wird zu einem anderen Truppenteil nach Kriegshaber versetzt, wo er auf einen wohlmeinenden und verständnisvollen Offizier trifft. Im November 39 kehrt er aus der Kaserne in aller Frühe nach Hause zurück, um Hühner zu stibitzen.
Seine Entmündigung hat ihn wenig beeindruckt. Der Vormund wendet sich an den militärischen Vorgesetzten und bittet ihn, dafür Sorge zu tragen, dass Rittel nicht mehr die Gelegenheit erhält, nach Hause zu kommen. Vielleicht sei er ja schon für den Fronteinsatz bereit? 28
Am 22.12.1939, also nur 3 ½ Monate nach seiner Einberufung wird Johann Rittel wegen UK-Stellung als Angehöriger der Einheit 3/VII des Landesschützen-Bataillon wieder entlassen 29 . Er behauptet, wegen seines Spreiz- und Senkfußes aus der Wehrmacht entlassen worden zu sein. Ob es andere Gründe für seine Entlassung aus dem Wehrdienst gab, wissen wir nicht30 . Seine Ehefrau meint, dass er zwar noch hin und wieder trinke, aber insgesamt habe sich die häusliche Situation deutlich verbessert, auch Schulden seien abgetragen worden. Frau Sailer von der Trinkerfürsorgestelle konstatiert handschriftlich: „Immerhin sind die Gesamtverhältnisse nach der Entmündigung besser geworden, Rittel wird aber zusehends läppischer und intoleranter. Seine Nerven scheinen einen richtigen Knacks zu haben.“ 31
Aber am 16. Oktober 1940 meldet sich seine Ehefrau bei der Polizeistation wegen ihres erneut betrunkenen Ehemanns. Johann fällt in alte Verhaltensmuster zurück und schlägt seine Ehefrau. Die Arbeit bei der MAN hat er am 17. Oktober gekündigt. Die Firma meldet den Vorfall der DAF, diese sendet Abschriften der Berichte an die Polizei, die unverzüglich Maßnahmen einleitet.
Die betroffenen Stellen, Caritas, Gesundheitsamt und Kriminalpolizei besprechen das weitere Vorgehen. Schwester Annuntiata von der Trinkerfürsorge der Caritas ist der Ansicht, es sei ratsam, Rittel komme in Vorbeugehaft, also in ein Konzentrationslager wie z.B. Sachsenhausen, „aber im Vertrauen gesagt kommen da die Leute ja nicht mehr wieder“ 32 .
Sie empfiehlt stattdessen als letzte Chance einen Aufenthalt zum Entzug in Kaufbeuren. Kriminalrat Steindl hingegen möchte die Lager- und Haftfähigkeit Rittels überprüfen lassen und Johann gegebenenfalls in Polizeihaft nehmen. Berlin allein entscheide dann, in welches KZ er dann komme33 . In der Tat wird am 6. November 1940 die Haftfähigkeit Rittels positiv beschieden.
Die Chefin der Trinkerfürsorgestelle des Gesundheitsamtes macht den handschriftlichen Vermerk: „Ob er Dachau lebend verlässt, ist bei seinem derzeitigen Zustand sehr fraglich, er ist völlig heruntergekommen, körperlich und seelisch“ 34 .
Am 13. November 1940 befindet sich Johann Rittel nach Auskunft der Polizeistation noch immer in Polizeihaft. Auch Vormund Rumpf hat sich für eine Haft im Konzentrationslager Dachau ausgesprochen. Er weist aber darauf hin, dass mit Hilfe der Ehefrau die Schulden auf ca. 2000 Mark verringert werden konnten.
Nach vier Wochen Polizeihaft wird Johann Rittel am 14. Dezember 1940 ins KZ Dachau eingeliefert, wo er die Haftnummer 22837 erhält. Als Haftgrund wird „Arbeitszwang Reich“ auf seiner Karteikarte vermerkt35 .
Schwester Annuntiata vermerkt in ihrem Abschlussbericht: „Rittel war im wahrsten Sinne des Wortes ein Volksschädling. Leichtere Maßnahmen würden bei diesem Menschen sehr wenig Erfolg gehabt haben. Es ist nur zu begrüßen, dass dieser Sorte von Menschen einmal ein Ernst gezeigt wird. 28.1.1941, Sr. Annuntiata Goderer“ 36
Eigentlich war der Schwester sehr wohl bewusst, welche Konsequenzen die Inhaftierung im KZ für Johann Rittel haben musste.
Johann Rittel war für seine Alkoholabhängigkeit, seinen Jähzorn und Streitlust bei seinen Nachbarn und bei den amtlichen Stellen bekannt. Diese haben seine Einlieferung ins KZ Dachau am 14.Dezember 1940 herbeigeführt. Seine Rehabilitation war mühsam, der Versuch eines Entzugs wurde lediglich angedacht. Schließlich gab die Initiative der Polizei den Ausschlag für seine Auslieferung ins KZ, sowohl die Caritas als auch die Trinkerfürsorge beim Gesundheitsamt sprachen sich für die Inhaftierung Johann Rittels im KZ aus.
Sechs Wochen später, am 30.Januar 1941 verstirbt Johann Rittel im KZ Dachau um 10.55 Uhr. Der Totenschein hält als Todesursache „Versagen von Herz- und Kreislauf“ wie bei Tausenden weiterer Häftlinge fest. Er wurde im KZ Dachau ermordet.
Johann Rittel wurde auf dem Nordfriedhof in Augsburg im Familiengrab beigesetzt37 . Eine 30 x 30cm große Marmorplatte mit seinem Namen erinnerte an ihn. Das Grab ist mittlerweile aufgelöst, die Marmorplatte ist nicht mehr existent.
Nach dem Tod Johann Rittels am 30. Januar 1941 macht seine Ehefrau Centa ihre Erbansprüche aus dem Ehevertrag beim Amtsgericht Augsburg geltend.
Das Amtsgericht kommt am 15.Mai 1941 zum Urteil, dass die Ehefrau Centa Rittel entsprechend dem Erbvertrag als Alleinerbin zu gelten habe, ihrer Tochter Franziska „vermächtnisweise den dem Pflichtteil gleichkommenden Betrag am Nachlass des Verstorbenen zu fordern hat“ 38 .
Centa Rittel nahm die Erbschaft an. Das Amtsgericht Augsburg definierte den Nachlass am Anteil des Verstorbenen am Gesamtgut der allgemeinen Gütergemeinschaft bestehend aus:
An Schulden sind vorhanden 3.500 RM. Der Rest ist bezahlt.
Die Beerdigungskosten betragen 70 RM, der Rest ist gedeckt durch Sterbegelder.
Eine entsprechende Berichtigung des Grundbuches wurde mit Unterschrift der Erbin Centa Rittel protokolliert39 .
Wegen des Pflichtanteils, den Johann Rittel von seiner Mutter Franziska Rittel zu fordern hat, ergaben sich zwischen seinen Erben und den Erben der Mutter Franziska Rittel Unstimmigkeiten40 .
Die Witwe Centa Rittel verheiratete sich am 12.11.1941 mit dem Kraftwagenführer und Weber Josef List41 . Daher beauftragte Centa Rittel Justizrat RA Simmet um Akteneinsicht, die ihm am 15.10.1943 auch genehmigt wurde. Es liegen uns aber keine Unterlagen vor, aus denen zu entnehmen wäre, dass es zu einer Veränderung des Urteils gekommen wäre.
© Dr. Bernhard Lehmann Gegen Vergessen – Für Demokratie, RAG Augsburg-Schwaben, 86368 Gersthofen, Haydnstr. 53
2021
Amtsgericht Augsburg (AG Augsburg)
– NL Johann Rittel, NL Johann Rittel
Bundesarchiv Berlin (BA Berlin)
– B 578/38308
Stadtarchiv Augsburg (StadtAA)
Meldekartei (MK):
– Kreszenz Rittel
Meldekartei 2 (MK 2):
– Johann Ritter
Staatsanwaltschaft LG München I
– Dokumente zum Entmündigungsverfahren und zur Zwangseinweisung, DaA 18911-18915
Staatsarchiv Augsburg (StAA)
– Nachlassakten Johann Rittel, Amtsgericht Augsburg, II 354/41 und VI 402/1941
Staatsarchiv München (StAM)
– STAA, 17460_9: Berichte der Trinkerfürsorge Augsburg und der katholischen Beratungs- und Fürsorgestelle zur Entmündigung und Zwangssterilisation von Johann Rittel. Amt für Erb- und Rassepflege beim Gesundheitsamt Augsburg-Stadt, Bestand der städtischen Trinkerfürsorge Augsburg.