Alois Dureder

Geboren:
25.03.1899, Engelmannsberg
Gestorben:
01.01.1985, Friedberg

Wohnorte

Engelmannsberg (Bezirksamt Dingolfing/Landau)
Gersthofen, Fabrikstraße 55
Gersthofen, Ludwig-Hermann-Straße 67
Friedberg, Karl-Sommer-Stift

Letzter freiwilliger Wohnort

Orte der Verfolgung

Gesundheitsamt Augsburg

Erbgesundheitsgericht Augsburg

Krankenhaus Augsburg

Erinnerungszeichen

Für Alois Dureder wurde am 14. Juni 2020 in Gersthofen ein Stolperstein verlegt.

Biografie

Alois Dureder, geb. am 25.3.1899 in Engelsmannsberg,
verstorben am 1.1.1985 in Friedberg,
wohnhaft in Gersthofen, Fabrikstraße 55,
Opfer der Zwangssterilisation

Zwangssterilisationen im III. Reich

Mit dem am 14. Juli 1933 erlassenen „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wurde die Idee der eugenischen1 Säuberung der Bevölkerung von vermeintlich minderwertigem Erbgut in praktische Politik umgesetzt. Das Gesetz schrieb fest:

„(1) Wer erbkrank ist, kann durch chirurgischen Eingriff unfruchtbar gemacht (sterilisiert) werden, wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß seine Nachkommen an schweren körperlichen oder geistigen Erbschäden leiden werden.
(2) Erbkrank im Sinne dieses Gesetzes ist, wer an einer der folgenden Krankheiten leidet:

  • Angeborenem Schwachsinn,
  • Schizophrenie,
  • zirkulärem (manisch-depressivem) Irresein,
  • erblicher Fallsucht,
  • erblichem Veitstanz (Huntingtonsche Chorea),
  • erblicher Blindheit,
  • erblicher Taubheit,
  • schwerer erblicher körperlicher Mißbildung.

(3) Ferner kann unfruchtbar gemacht werden, wer an schwerem Alkoholismus leidet."

Nach den Bestimmungen des Gesetzes wurden bis zum Ende des III. Reiches etwa 400.000 Menschen zwangssterilisiert: Die Opfer waren neben Epileptikern, Geisteskranken und körperlich Behinderten eben auch Fürsorgeempfänger, Langzeitarbeitslose, Alkoholiker und sogenannte „Asoziale“.

Diese sog. „Ballastexistenzen“, wie sie von Eugenik-Befürwortern und Nazis insbesondere genannt wurden, sollten sich nicht fortpflanzen dürfen. Ärzte, Sozialarbeiter, Lehrer und Hebammen hatten im Falle erblich bedingter Auffälligkeiten und Krankheitsbilder die gesetzliche Pflicht zur Anzeige beim Gesundheitsamt. Hier kam es zu Denunziationen in großem Umfang.

Nach Erstellung eines Gutachtens beantragte das Gesundheitsamt beim Erbgesundheitsgericht die Sterilisation. Erbgesundheitsgerichte und Obergerichte wahrten den Schein der Rechtsstaatlichkeit, aber in sämtlichen Fällen spielte die Erblichkeit von Krankheiten nur eine untergeordnete Rolle. Ab 1935 benötigten Heiratswillige ein „Ehetauglichkeitszeugnis“ des Gesundheitsamtes.

In der Praxis wurden auf der Grundlage des Gesetzes in großer Zahl Menschen zwangssterilisiert, die körperlich vollkommen gesund waren. Das Gesetz geriet weitgehend zu einem Instrument der Verfolgung von "rassisch Entarteten" bzw. "Gemeinschaftsfremden", pauschal also von "Asozialen" nach dem Verständnis der rassistisch geprägten Volksgemeinschaftsideologie. Dabei half der Umstand, dass Diagnosen wie "Geistesschwäche", "Schizophrenie" oder "schwerer Alkoholismus" erhebliche Interpretationsspielräume zuließen.

Die Rassisten erfanden weitere angeblich erbliche Merkmale, die bewusst auf die Erfassung gesellschaftlicher Außenseiter gerichtet waren, nämlich "moralischer Schwachsinn" bzw. "sozialer Schwachsinn". Betroffen waren unter anderem Mitglieder von Großfamilien der Unterschichten, ledige Mütter, lernbehinderte Kinder (Sonderschülerinnen und Sonderschüler, damals "Hilfsschüler" genannt), weiter Bettler, Wohnungslose, Fürsorgezöglinge und Vorbestrafte. Sie sind die Hauptzielgruppe der vorgenommenen Zwangssterilisationen.

Den zuletzt Genannten drohte darüber hinaus als "Asozialen" die Einweisung in ein KZ. An Sinti und Roma wurden ab 1934 Zwangssterilisationen praktiziert, wobei sie unter die Kategorie „Schwachsinnige“ eingeordnet wurden. Sie waren für die Rassenforscher Menschen mit fehlender geistiger und sozialer Entwicklung. An ihnen erprobte man Methoden zur Massensterilisation.

Etwa tausend Menschen, die in die Mühlen des Verfahrens einer Zwangssterilisation gerieten, haben sich selbst getötet.

Alois Dureder

Erkrankung in der Kindheit

Alois Dureder ist am 25. März 1899 in Engelmannsberg/Reisbach (Bezirksamt Dingolfing/Landau) geboren. Er ist das ledige Kind seiner Mutter Maria Haas, geb. Dureder2 (geb.1872). Sein leiblicher Vater verunglückt im Alter von 40 Jahren. Alois Dureder wird bis zum 4. Lebensjahr bei seinen Großeltern Josef und Maria Dureder in Reisbach aufgezogen. Im Alter von 3 Jahren erleidet Alois eine Ohreiterung.

Soweit bekannt ist, stürzt Alois bei den Großeltern die Treppe hinunter, eine ärztliche Behandlung findet aber diesbezüglich nicht statt. Alois hat keine zerebralen Schäden oder Lähmungen infolge des Sturzes3 . 1903 wird Alois in der Universitäts-Ohrenklinik München untersucht. Das Ergebnis ist niederschmetternd und ergibt vollständige Taubheit.

Heirat der Mutter, Geschwister

Im gleichen Jahr heiratet seine Mutter Maria den aus Ambach Kreis Neuburg/Donau stammenden Anton Haas4 (geb. 1879). Alois bekommt drei Stiefgeschwister. Eine Stiefschwester bzw.-bruder verstirbt an Keuchhusten im Alter von einem Jahr, die beiden anderen Stiefbrüder Maximilian (geb. 1906) und Anton (geb. 1912) ertrinken beide am 19. Januar 1918 im Stauweiher in Gersthofen5 . Die Familie wohnt seit 1907 in der Kolonie 50 in Gersthofen, die Großeltern väterlicherseits in der Ludwig-Hermann-Straße 676 .

Ausbildung und Beruf

Seit dem 8. Lebensjahr besucht Alois die Landestaubstummenanstalt in München und erkrankt dort an Scharlach.

Nach der Absolvierung der Schule in München kehrt Alois wieder nach Gersthofen zurück, denn er absolviert in Augsburg eine vierjährige Lehrzeit. Alois ist geistig sehr agil und macht eine vierjährige Ausbildung als Graphiker. Danach ist er bei Burger, einer lithografischen Firma in Augsburg beschäftigt. Er produziert dort Plakate und Etiketten7 . Mit kurzen Unterbrechungen wohnt er bis 1935 bei den Eltern in der Kolonie 50 in Gersthofen.

Verehelichung und Hindernisse

Alois lernt in Augsburg die um 5 Jahre jüngere Emma Sophie kennen. Die beiden möchten heiraten. Es dürfte mit seinem Antrag auf Verehelichung in einem kausalen Zusammenhang stehen, dass seine Taubheit vom Bezirksarzt beim Gesundheitsamt Augsburg gemeldet oder besser gesagt, denunziert wird. Ab 1935 machen die Nazis für die Verehelichung ein Ehetauglichkeitszeugnis zur Voraussetzung.

Ärztliches Gutachten und Urteil des Erbgesundheitsgerichtes

Ob dieses Zeugnis bereits verpflichtend war oder nicht, jedenfalls beantragt das Gesundheitsamt Anfang Februar 1935 beim Erbgesundheitsgericht die Unfruchtbarmachung von Alois Dureder. Zur Klärung holt das Erbgesundheitsgericht Augsburg am 22.Februar 1935 in München ein Gutachten der Universitätsklinik ein8 .

Die Mutter, vermutlich auch seine Braut, wehren sich energisch gegen die Unfruchtbarmachung des Sohnes bzw. Bräutigams.
Das Gutachten der Universitätsklinik vom Februar 1935 stellt fest, Alois sehe „etwas vorzeitig gealtert aus, macht einen intelligenten Eindruck, sein ganzes Verhalten ist jedoch etwas misstrauisch ablehnend, seine Sprache ist von einer lebhaften Mimik begleitet.“9
Die Hörprüfung ergebe eine vollständige Taubheit für Ton- und Sprachgehör, aber die Prüfung mit Stimmgabeln weise darauf hin, dass Alois etwas wahrnehme. Dennoch kommt das Gutachten zum Schluss, dass Alois Dureder beidseitig vollkommen taub sei, nennenswerte Hörreste seien nicht nachweisbar. Er habe eine rechtsseitige Mittelohreiterung durchgemacht, die aber als Ursache für die Taubheit „keinesfalls in Frage komme10 . Es sei „mit größter Wahrscheinlichkeit eine rezessive Taubheit anzunehmen, auf die das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses Anwendung finden“ müsse11 .

Den Beweis, dass es sich um eine Erbkrankheit handle, bleibt das Gutachten vollständig schuldig. Das Erbgesundheitsgericht unter Vorsitz des Amtsgerichtsrats Anhäusser erläßt gemeinsam mit Landgerichtsarzt Obermedizinalrat Dr. Steidle und Stadtarzt Obermedizinalrat Dr. Keck einstimmig am 15. März 1935 den folgenden Beschluss12 :

Dureder Alois, geboren am 25. März 1899 zu Engelmannsberg, Bezirksamt Dingolfing, lediger Lithograph, wohnhaft in Gersthofen, Fabrikstrasse 55, ist unfruchtbar zu machen.

In der Begründung zur Unfruchtbarmachung von Alois Dureder heißt es:

„Der Bezirksarzt des Bezirksamtes Augsburg hat gemäß der ihm im Gesetze auferlegten Verpflichtung die Unfruchtbarmachung des obengenannten Alois Dureder beantragt mit der Behauptung, dieser leide an erblicher Taubheit. Zur Glaubhaftmachung seiner Behauptung hat er amtsärztliches Gutachten und die gutachtliche Äußerung eines Facharztes vorgelegt13 .

Das Erbgesundheitsgericht stützt sich in seiner Urteilsbegründung vor allem auf das erwähnte und zitierte fachärztliche Gutachten der Universitätsklinik und Poliklinik für Ohren-, Nasen- und Halskranke in München14 . Das Erbgesundheitsgericht sei zu der Überzeugung gekommen, dass Alois Dureder an erblicher Taubheit leide. An der Erblichkeit des Leidens könne nach Ansicht des Gerichts kein Zweifel bestehen.

Daher sei „nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft …. mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass auch etwaige Nachkommen des Kranken an schweren körperlichen Erbschäden leiden werden. Da der Kranke im fortpflanzungsfähigen Alter steht und Gründe, die seine Unfruchtbarmachung hindern würden, nicht vorhanden sind, war dem gestellten Antrage stattzugeben und die Unfruchtbarmachung des Alois Dureder anzuordnen15 .“

Zwangssterilisation und Scheidung

Alois Dureder wird gemäß des Beschlusses des Erbgesundheitsgerichtes am 11. April 1935 im Krankenhaus Augsburg zwangssterilisiert. Die Lebensentwürfe von Alois Dureder sind damit zerstört. Der nationalsozialistische Staat hat unwiderruflich und in nicht revidierbarer Weise in sein Leben und seine Lebensplanung eingegriffen. Trotz der Zwangssterilisierung heiraten Alois und Emma Sophie am 18. Mai 193516 .

7 Jahre später, am 28.11.1942, wird die Ehe mit Emma Sophie Walliser durch das Amtsgericht Augsburg rechtsgültig geschieden17 .  Wir wissen nicht, ob die Scheidung mit der Zwangssterilisierung in direktem oder indirektem Zusammenhang steht, müssen es aber annehmen.

40 Jahre in Gersthofen wohnhaft

Ab 30. Juni 1944 ist Alois mit kurzen Unterbrechungen bis 1983 in der Ludwig Hermann Straße 67, dem Wohnsitz seiner Großeltern väterlicherseits gemeldet18 . Vermutlich hat er irgendwann das Haus gekauft19 . Über das weitere Leben von Alois Dureder ist uns nichts bekannt. Ab Ende 1944 ist er wieder alleinstehend, seine Mutter verstirbt 1941, sein Stiefvater 195720 .

Umzug ins Seniorenheim nach Friedberg und Tod

Alois Dureder geht 1983 freiwillig ins Seniorenheim nach Friedberg.21
Am 1. Januar 1985 verstirbt er dort. Alois Dureders Leiche wird anonym auf dem Friedhof Herrgottsruh, Feld XIII, Nr. 66 wegen Fehlens von Angehörigen bestattet22 .

Das Grab ist mittlerweile aufgelöst, aber Alois Dureder ist nicht vergessen.

Biografie erstellt von: Dr. Bernhard Lehmann, 86368 Gersthofen, Haydnstraße 53, Tel. 0821/497856; bernhard.lehmann@gmx.de

Fußnoten
  1. Positive Eugenik: Verbesserung der positiv bewerteten Erbanlagen; negative Eugenik: Verringerung negativer Erbanlagen. Prominente Vertreter der aktiven Eugenikbewegung waren D.H. Lawrence, George Bernard Shaw, H.G. Wells (außenpolitische Bedeutungsverluste, innenpolitische Degenerationsvorstellungen, Vererbungslehrer etc. Umgang mit Minderheiten
  2. Stadtarchiv Gersthofen, Maria Haas, geb. am 30.8.1872 in Postmünster, verstorben am 20.3.1941 in Augsburg. Eltern Josef und Maria Dureder aus Reisbach. Heirat mit Anton Haas am 27.06.1903 in Augsburg.
  3. Fachärztliches Gutachten vom 22. Februar 1935, ebenda.
  4. Stadtarchiv Gersthofen, Anton Haas, geb.am 17.1.1879 in Ambach, Kreis Neuburg/Donau, verst. am 29.06.1957 in Gersthofen; Eltern Josef und Therese Haas, geb. Ettl. Zuzug von Inchenhofen nach Gersthofen, Ludwig-Hermann-Straße 67 am 2.05.1907
  5. Halbbruder Maximilian Haas, geb. am 15.08.1906 in Augsburg; verst. am 19.01.1918 in Gersthofen, Ertrinken im Stauweiher in Gersthofen. Halbbruder Anton Haas, geb. 30.8.1912 in Gersthofen, verst. wie der Bruder am 19.01.1918 im Stauweiher, Gersthofen; Vgl. Staatsarchiv Augsburg, AZ 484/34 Nr. 11: Universitätsklinik und Poliklinik München, Fachärztliches Gutachten über Alois Dureder, 22. Februar 1935
  6. Stadtarchiv Gersthofen, Anton Haas
  7. Staatsarchiv Augsburg, AZ 484/34 Nr. 11: Universitätsklinik und Poliklinik München, Fachärztliches Gutachten über Alois Dureder, 22. Februar 1935
  8. Staatsarchiv Augsburg, AZ 484/34 Nr. 11: Universitätsklinik und Poliklinik München, Fachärztliches Gutachten über Alois Dureder, 22. Februar 1935
  9. Fachärztliches Gutachten vom 22. Februar 1935, ebenda
  10. Ebenda.
  11. Der Gutachter Dr. Greifenstein kommt daher zum gleichen Ergebnis wie das ihm vorliegende Gutachten eines Dr. Hedderichs und des Bezirksarztes.
  12. Staatsarchiv Augsburg, AZ 484/34 Nr. 11. Beschluss des EGG am Amtsgericht Augsburg  vom 15.3.1935.
  13. Staatsarchiv Augsburg, AZ 484/34 Nr. 11. Beschluss des EGG am Amtsgericht Augsburg  vom 15.3.1935.
  14. Ebenda. Universitätsklinik und Poliklinik München, Fachärztliches Gutachten über Alois Dureder, 22. Februar 1935
  15. ebenda
  16. Stadtarchiv Gersthofen, EWO-Meldekarte Dureder Alois
  17. Stadtarchiv Gersthofen, EWO-Meldekarte Dureder Alois
  18. Stadtarchiv Gersthofen, EWO-Meldekarte, Dureder Alois
  19. Auskunft Stadt Gersthofen vom X.X.2020
  20. Stadtarchiv Gersthofen, EWO-Meldekarte, Dureder Alois
  21. StAA, AZ 484/34 Nr. 11.
  22. Auskunft Friedhofsverwaltung Friedberg, Tel. 0821/6002-511
Quellen- und Literaturverzeichnis
Unveröffentlichte Quellen:

Staatsarchiv Augsburg (StAA)
– AZ 484/34 Nr. 11: Universitätsklinik und Poliklinik München, Fachärztliches Gutachten über Alois Dureder, 22. Februar 1935

– AZ 484/34 Nr. 11: Beschluss des EGG am Amtsgericht Augsburg  vom 15.03.1935

Veröffentlichte Quellen:

Initiativkreis Stolpersteine für Augsburg und Umgebung
(https://stolpersteine-augsburg.de/)
– Foto: Stolperstein

Internet:
Literatur:

Gisela Bock, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur Rassenpolitik und Frauenpolitik, Opladen 1986.

Moritz Fischer, Zwangssterilisation und "Euthanasie" in Landshut: das Erbgesundheitsgericht Landshut und die Opfer der nationalsozialistischen "Euthanasie"-Morde, Landshut 2018.

Margret Hamm (Hg.), Ausgegrenzt! Warum? Zwangssterilisierte und Geschädigte der NS-„Euthanasie“ in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin 2017.

Julia Hörath, „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ in den Konzentrationslagern 1933-1938; Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Band 222, Göttingen 2017.

Stefanie Westermann, „Ein Mensch, der keine Würde mehr hat, bedeutet auf dieser Welt nichts mehr.“ Zwangssterilisierte Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, in: Margret Hamm (Hg.), Ausgegrenzt! Warum? Zwangssterilisierte und Geschädigte der NS-„Euthanasie“ in der Bundesrepublik Deutschland; Berlin 2017, S. 23 – 40.